Kurz und schmerzvoll: http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
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Wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet (§ 9 BUrlG). Bei Maßnahmen der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation dürfen die hierfür benötigten Tage nicht auf den Urlaub angerechnet werden, soweit ein Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach den gesetzlichen Vorschriften über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht (§ 10 BUrlG). Während des Urlaubs ist das Urlaubsentgelt an den Arbeitnehmer weiter zu zahlen. Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, dass der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.
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Aber in der dritten Woche darf man trotzdem noch zu Hause
bleiben, wenn man für die Urlaub eingereicht hat?
Nicht automatisch! Es kommt darauf an, was vereinbart ist!
Wenn nichts vereinbart ist, und der Arbeitgeber sein OK verweigert, kann das böse Folgen haben (Abmahnung oder u.U. sogar Kündigung - diese sogar auch fristlos).
Oft soll aber zur Vermeidung von Mißverständnissen die Kommunikation sehr hilfreich sein! Warum rufst Du ihn nicht einfach an?
Aber in der dritten Woche darf man trotzdem noch zu Hause
bleiben, wenn man für die Urlaub eingereicht hat?
Nicht automatisch! Es kommt darauf an, was vereinbart ist!
Wenn nichts vereinbart ist, und der Arbeitgeber sein OK
verweigert, kann das böse Folgen haben (Abmahnung oder u.U.
sogar Kündigung - diese sogar auch fristlos).
Selbstverständlich darf er einfach weiter zuhause bleiben. Er muß auch kein OK des AG abwarten Was sollte da vereinbart sein, was ihn daran hindern könnte? Das einzige, was vereinbart ist, ist drei Wochen Urlaub.
Oh man - erst lesen, dann posten! Ich sollte echt nicht mehr zwischendurch hier etwas flüchtig lesen!
Klar hast Du recht! Ich hatte es (aus welchen Gründen auch immer) so verstanden, dass es sich um eine Urlaubsverlängerung wegen der Erkrankung handelt…