Krank während Probezeit/ Gehaltfortzahlung

Guten Tag,
ich habe am 15.3.12 meine neue Arbeit angefangen und wurde am 2.4.12 für 5 Tage krankgeschrieben und dann nochmal vom 18.4-22.4.12. Nun will mir mein Arbeitgeber keinen Lohn zahlen und mir gesagt wurde ich muss mir mein Geld von meiner Krankenkasse holen. Ich habe schon auf dieser Seite gesucht und einiges gefunden, aber nix was mir wirklich hilft.
Ich weiß nicht so richtig was ich machen soll, da ich Miete und alles andere auch zahlen muss und ohne Gehalt ist das so eine Sache.

Vielen Dank für eure Hilfe.
Tobi

Der AG hat Recht: s. Gesetz, letzter Absatz.
http://dejure.org/gesetze/EntgFG/3.html
Einfach bei der Krankenkasse einmal anrufen, dann senden sie ein Formular an Sie und den AG. Das müssen beide ausfüllen und dann gibt es Geld.

Sie können es auch hiermit berechnen:
www.kkh-allianz.de/index.cfm?pageid=2908

Hoffe ich konnte helfen.

Nach meinem Kenntnisstand besteht in den ersten 30 Tagen nach Arbeitsbeginn kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, also nicht für den Zeitraum ab dem 02.04.
Für den Zeitraum ab dem 18.04. müsste meiner Meinung nach ein Lohnfortzahlungsanspruch bestehen.

Natürlich ist es nie glücklich, gleich nach Arbeitsantritt schon zwei Mal krank zu feiern. Das ist aber keine Kritik, weil ich die Gründe hierfür ja nicht kenne. Spreche nur meine Erfahrung an, dass Arbeitgeber dadurch etwas gereizter reagieren.

Das ändert aber nichts an dem oben beschriebenen Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Evtl. auch mal bei der Krankenkasse anfragen.

Gruß!

Nick

Hallo Tobi,

haben Sie einen Arbeitsvertrag?
Sind sie bei dem Unternehmen angestellt?
Wenn ja, müssen Sie ja krankenversichert sein.

Allerdings übernehmen die Krankenkassen erst nach 5 oder 6 Wochen die Lohnfortzahlungen zu einem festgelegten Prozentsatz. Hier bitte zwecks genaueren Informationen bei den Krankenkassen nachfrage.
Sie waren ja nicht so lange krank.

Deshalb finde ich die Reaktion Ihres Arbeitgebers eher komisch. Das sollte er eigentlich wissen. Vorrausgesetzt Sie haben einen richtigen Arbeitsvertrag.

Aber bitte nageln Sie mich hier nicht fest da ich kein Anwalt bin. Meine Empfehlung. Wenden Sie sich an eine Gewerkschaft. Die helfen manchmal auch Nichtmitgliedern und haben auch Rechtsberatung oder wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt.

Da ich keinen genauen Einblick habe in Ihre Situation wird es schwierig mit einer klaren Aussage.

Viel Glück!
Viele Grüße
Barbara

Hallo Tobi,
das ist eine dumme Geschichte.
In der Probezei, nach zwei Wochen schon Krank, ist schon ein bischen dumm gelaufen. Aber gut, das kann ja durchaus sein und man wirklich krank ist aber dann nach weiteren zwei Wochen wieder krank, das muss der Arbeitgeber während der Probezeit nicht hinnehmen. Aber dann muß er Dir die Kündigung aussprechen. Während der Probezeit kann er das ohne Kündigungsfrist.
Sollte er das aber nicht tun, so muß er sich an das Lohnfortzahlungsgesetz halten. Aber ich an Deiner Stelle, würde mit meinem Chef ein Gespräch führen und kleine Brötchen backen und ihm Deine Situation vernünftig erklären. Ihm sagen, das das alles ein bischen dumm gelaufen ist und das das nicht gut aussah das Du nach zwei Wochen Arbeit schon krank geworden bist. Es kann ja wirklich sein das Du KRANK warst.
Hier hilft nur eine klare Aussprache und wie schon gesagt, kleine Brötchen backen, wenn Du den Job behalten willst.

Viel Glück
Christian R.

Nach dem EntgFG (Gesetz über Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall) hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf 100 % Entgeltfortzahlung für die Dauer von 6 Wochen. Allerdings muss das Beschäftigungsverhältnis vorher mindestens 4 Wochen ununterbrochen bestanden haben.
Da das in Ihrem Fall nicht zutrifft, verhält sich Ihr Arbeitgeber korrekt.
Wenden Sie sich an Ihre zuständige Krankenkasse.
Mit freundlichen Grüssen
H.-J. Brockerhoff

Ist das Arbeitsverhältnis denn gekündigt?
In der Probezeit krank werden, erst recht am Anfang, ist schon problematisch. Ich würde mich eher mit ner Axt im Kopf auf Arbeit schleppen, als -gerade zu Beginn der Probezeit- den gelben Schein zu wählen?
Grundsätzlich muß der Arbeitgeber übrigens Lohn zahlen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall greift allerdings erst nach 4 Wochen, d.h hier erst ab dem 13.4., die Krankheit vom 2.4-7.4 braucht der Arbeitgeber tatsächlich nicht zu zahlen. Der Verweis auf die Krankenkassen ist hier richtig. Anders ist das m.E. für die Erkrankung vom 18.4-22.4.12, hier gilt der gesetzliche Lohnfortzahlungsanspruch.
Achtung: Bei tarifgebundener Lohnzahlung gelten oft andere Regelungen (z.B. Verzicht des AG auf die 4-Wochen-Frist)

Hallo Tobi,
ist mir auch einmal passiet. Es ist richtig so, dass fallst du in den ersten Monat deiner Beschäftigung krank wirst, zahlt der Abeitgeber kein Lohn. Ruf deine Krankenkasse an, erkläredeine Stuation, die schicken dir dann ensprechende Formulare und du kriegstdein Geld von Krankenkasse.

Zeitarbeit??

Sooo hab mich ma schlau gemacht Hier mal ein Auszug aus dem Entgeldfortzahlungsgesetz §3 Punkt 3 ganz unten:

§ 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
2.
seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

(2) Als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit im Sinne des Absatzes 1 gilt auch eine Arbeitsverhinderung, die infolge einer nicht rechtswidrigen Sterilisation oder eines nicht rechtswidrigen Abbruchs der Schwangerschaft eintritt. Dasselbe gilt für einen Abbruch der Schwangerschaft, wenn die Schwangerschaft innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis durch einen Arzt abgebrochen wird, die schwangere Frau den Abbruch verlangt und dem Arzt durch eine Bescheinigung nachgewiesen hat, daß sie sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff von einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten lassen.
(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

d.h. es ist richtig, daß du bei deiner Krankenkasse Krankengeld beantragen musst. Sorry…is blöd aber is so…hoffe hab dir geholfen…

Greetz Nordi

Hallo Tobi,
das ist richtig. Die ersten 4 Wochen braucht der AG bei Krankheit keinen Lohn zu zahlen. Dafür gibt es Krankengeld von der Krankenkasse. Setzte Dich hierzu mit Deiner Krankenkass in Verbindung.
HG Circan

Hallo Tobi,

nein, Dein Arbeitgebr zahlt erst einmal keine Lohnfortzahlung.
Du bist während der ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses erkrankt und somit ist die Krankenkasse zuständig. Entgeltfortzahlungsgesetz §3, Abs. 3

Schönen Gruß

Holger

Hallo, wenn es ein normales arbeitsverhältnis ist, muss der arbeitgeber dich bezahlen, geh zu einem rechtsanwalt, anders wirst du nichts erreichen oder ruf deine krankenkasse an, vielleicht helfen die dir weiter. gruss mäggi

Hallo Tobi,
es gibt das Lohnfortzahlungsgesetz (EFZG). Nach §3 dieses Gesetzes ist es tatsächlich so, das erst nach einer Beschäftigung von mindestens 4 Wochen der Arbeitgeber verpflichtet ist Lohnfortzahlung zu leisten.
Ausnahme ist, daß der Tarifvertrag eine sofortige Lohnfortzahlung vorsieht.
Besteht ein solcher Tarifvertrag nicht, mußt Du Dich tatsächlich an Deine Krankenkasse wenden um Krankengeld zu beziehen.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben.
Gruß, Volker

Hallo, ja das ist korrekt. Sie müssen erst 4 Wochen arbeiten, um einen Anspruch auf Lohnfortzahlung zu haben. Sie müssen Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Ist leider so und viele wissen es nicht. LG

hALLO,
Ihr Arbeitgeber hat Recht.
Die ersten 4 Wochen nach einer Einstellung hat man keinen Anspruch auf Krankengeld vom Arbeitgeber
sondern von der Krankenkasse.
Für die ersste Erkrankung hat er Recht, sofern nicht ein anzuwendender Tarifvertrag etwas anderes aussagt. Für die Zweite muß er zahlen.

mfg

MT

Hallo Tobi,

Unter der Annahme, dass es sich um einen Vollzeitjob handelt und auch sonst keine anderweitigen Klauseln im Arbeitsvertrag etwas anderes sagen, ist der Arbeitgeber zur gesetzlichen Lohnfortzahlung ohne Ausnahme verpflichtet. Weigert er sich zu zahlen, kannst Du nur zu einem Anwalt oder zur Gewerkschaft gehen, falls Du Gewerkschaftsmitglied bist.
Du musst allerdings damit rechnen, dass Dir der AG auf jeden Fall in der Probezeit kündigen wird, dafür muss er nur bestimmte Formalien einhalten, braucht aber keine konkreten Gründe. Insgesamt eine für Dich schwierige Situation, bei der Du aller Wahrscheinlichkeit nach den Job verlieren wirst, obwohl das ungerecht ist und Du im Recht bist.

Gruesse…und viel Glück.