mir ist während der probezeit am 30.04. zum 14.05. gekündigt worden, die 2-wöchige kündigungsfrist entspricht genau meinem resturlaubsanpruch. jetzt bin ich krank geworden. ist es sinnvoll, mich krankschreiben zu lassen und ist der ag verpflichtet, in meinem fall die entsprechenden urlaubstage in geld zu erstatten?
Hallo kollateral,
erst einmal gute Besserung!
Auf jeden Fall sofort beim Arbeitgeber krankmelden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Der nicht genommene Urlaub muss vom Arbeitgeber abgegolten werden.
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hallo,
ja es macht auf jeden fall sinn sich die 2 wochen voll und ganz von der krankheit zu erholen.
der arbeitgeber steht in der pflicht den anspruch auf urlaub zu vergüten. dieses geht dann nur noch geldlich.
gruß marc
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Hallo,
sind Sie sich sicher dass Ihr Urlaubsanspruch exakt zwei Wochen abedeckt? Im Normalfall entspricht das einem Beschäftigungszeitraum von ca. 4 Monaten.
Eine Probezeit hat ja, in der Regel, einen geringeren Zeitraum?!
Zur Sache: Sie sollten sich in jedem Falle krankschreiben lassen! Wenn Sie nicht krankgeschrieben sind, sind Sie „nicht krank“. Rein rechtlich jetzt.
Meiner Meinung nach ist der AG zwar rein rechtlich verpflichtet Urlaubsanspruch zur Not auch per Auszahlung zu leisten, jedoch sehe ich hier schlechte Karten für Sie sollte die Sache vor ein Arbeitsgericht kommen.
Der AG konnte ja unmöglich wissen das Sie Ihren Urlaub nicht mehr nehmen können weil Sie erkranken. Gekündigt wurde ja Fristgerecht. Hier könnte sich ein Arbeitsgericht die Frage stellen in wie fern eine Zahlung für den AG zumutbar ist.
Meine persönliche Empfehlung: Sollten Sie Ihren Urlaub, trotz Erkrankung als Urlaub nutzen können gehen Sie kein Risiko ein. Was allerdings nicht heißen soll dass man nicht ggf. einen Vergleich mit dem AG schließen könnte.
Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen und bitte Sie diese Informationen lediglich als freie Meinungsäußerung zu sehen die keinen rechtlichen Hintergrund hat, bzw. keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellt.
Viele Grüße
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Liebe® Anfragende®,
ich finde es zwar etwas seltsam, dass dir während der Probezeit gekündigt wurde, aber das ist nicht das Thema (obwohl auch hier zu überlegen wäre, ob das zu Recht erfolgt ist).
Grundsätzlich ist eine Krankheitszeit aus Urlaubsansprüchen herauszurechnen. Lass dir ein ärtzl. Attest geben und bestehe auf deinem Urlaub.
Allerdings bin ich kein Jurist und weiß nicht, wie dann der Arbeitslohn verrechnet wird (sie werden dich ja kaum zwei Wochen länger bezahlen - hängt auch von den Kündigungsmodalitäten ab!
Alles Gute! JL
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Prinzipiell ersetzt (attestierte) Krankheit den beantragten Urlaub, also könntest Du das so machen und der Arbeitgeber muss die Urlaubsabgeltung in Geld bezahlen. Schau aber in den Tarifvertrag oder die Betriebsvereinbarung, welche Regelung bei Dir greift. Viel Erfolg!
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