Krank wegen Hüft-OP, bekomme ich danach ALG ?

Hallo, ich bin seit Nov.2011 krankgeschrieben wegen Hüftproblemen, beide Hüftgelenke mussten erneuert werden.Im Mai 2012 wurde mir das linke Hüftgelenk erneuert und jetzt am 4.Dez.2012 wurde die recht Hüfte erneuert.Jetzt bekam ich von der Krankenkasse den Bescheid dass die 78-wöchige Bezugsdauer von krankengeld erreicht ist.(ich war 2010 schon wegen Hüftproblemen über 3 Monate krankgeschrieben) und ich nur noch bis zum 5.Feb.2013 Anspruch auf Krankengeld habe. Ich muss mich also zum 6.Feb.2013 arbeitslos melden.Da ich aber noch nach meiner Reha über den 6.Feb. weiter krankgeschriebn werde bekomme ich dann überhaupt Arbeitslosengeld.Ich bin 58Jahre alt und habe immer nur als Dach und Fassadenbauer gearbeitet.

Hallo.

Ja es gibt dann im Rahmen einer Nahtlosigkeit ALG I.

Hier gibt es dazu guten Rat:

http://www.krankenkassenforum.de/

Grüße vom HBaer

So weit ich weiß, können Sie nachdem Sie „ausgesteuert“ sind, Arbeitslosengeld 1 beantragen.

Hier greift die „Nahtlosigkeitsregelung“, sie erhalten ALG 1 obwohl Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

Mit diesen Stichworten gegoogelt, finden sich viele informative Beiträge.

Hier eine Anweisung von den Seiten der Arbeitsagentur.: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-G…

Es geht dann darum, beim Rentenversicherungsträger die teilweise oder volle Erwerbsminderung feststellen zu lassen. Möglich, dass die Agentur für Arbeit dazu auffordert. Dann stellt sich die Frage, sollte die Feststellung noch herausgezögert werden bis der Anspruch auf ALG 1 ausgeschöpft ist, oder ob es Sinn macht, gleich in die Rente überzugehen.

Über die Feinheiten würde ich mich unbedingt bei jemandem informieren der sich damit auskennt.

Alles Gute für Sie und eine geruhsame Adventszeit!

Hallo HBaer,
danke für deinen Hinweis, ich werde mich sofort in diesem Forum informieren.
Gruß ing.bod

Hallo Sandra H. danke für deine Antwort, ich werde mir diesen Link mal ansehen.
Gruß ing.bod