Hallo,
ein Sozialarbeiter ist wegen Mobbing schon längere Zeit (mehr als 6 Wochen) krank. Auf seiner Arbeitsstelle herrschen unzumutbare Zustände - so dass eine Rückkehr an den selben Arbeitsplatz im Moment nicht möglich ist.
Eine alternative Stelle gibt es nicht.
Da der Sozialarbeiter aber seit geraumer Zeit Krankengeld bekommt und somit die privaten Finanzen ins trudeln geraten, möchte er wieder als Taxifahrer (wie im Studium) arbeiten.
Ein Taxi-Unternehmer bietet ihm auf 400€ Basis ein paar Schichten im Monat an.
Dürfte der Sozialarbeiter als Aushilfe im Taxigewerbe arbeiten oder nicht.
Er ist ja nicht physisch krank - sondern eher psychisch bedingt durch Mobbing.
Per google habe ich nur gefunden, das krank nun mal krank bedeutet und die Person KEINER Arbeit nachgehen darf.
Aber dann gibt es noch die Möglichkeit nur für bestimmte Tätigkeiten arbeitsunfähig zu sein, damit der Arbeitgeber den Arbeitnehmer eine andere Tätigkeit im Unternehmen anbieten kann.
Da der Arbeitgeber des Sozialarbeiters aber keine alternative zur Verfügung stellen kann - kam die Überlegung, in einem anderem Gewerbe als Aushilfe zu arbeiten.
Gibt es darüber Urteile oder Gesetze, Richtlinien, die das evtl. aufklären?
Gruß
Denkzettel
Hallo
Per google habe ich nur gefunden, das krank nun mal krank
bedeutet und die Person KEINER Arbeit nachgehen darf.
Dann ist google-n nicht deine Stärke. (*gg* ;o) nicht böse gemeint)
Wenn der behandelnde Arzt attestieren würde, daß die Ausübung der geringfügigen Nebenbeschäftigung den Gesundungsprozess nicht verzögert, könnte es theoretisch möglich sein. Da die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung aber mindestens beim AG meldepflichtig ist, werden die Konsequenz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht nur Unverständnis seitens des AG sondern auch arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur ggf fristlosen Kündigung sein. Danach folgt ein Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang.
So aus dem Bauch heraus ahne ich im fiktiven Falle nix gutes…
Gruß,
LeoLo
Hallo,
nein, darf er nicht - ich hatte einen solchen Fall in der Praxis.
Arbeitsunfähig wegen Mobbing am Arbeitsplatz geht schon vom Grundsatz her nicht, da muss eben auch noch eine andere Diagnose her. Krankengeldbezug und arbeiten, auch wenn nur geringfügig, das geht schon gar nicht (höchstens im Rahmen einer Wiedereingliederungsmassnahme). Ergo, er muss nicht nur arbeitsrechtliche Konsequenzen befürchten sondern auch die Sperrung des Krankengeldes.
Gruss
Czauderna
Gut. Danke für die Rückmeldungen.
Schönes WE,
DZ
Das stimmt, ich bin nicht gerade googles Freund.
Ich danke dennoch für die hilfreiche Antwort.
Viele Grüße
denkzettel