Krank zur Gesellenprüfung - Nachprüfung möglich?

Hallo zusammen,

ich habe ein akutes Problem und wollte mal hören, ob jemand da was zu sagen kann:
ich bin Steinmetzazubi und habe mir 1 Woche vor der Gesellenprüfung eine Sehne
angeflext - war also 3 Wochen krankgeschrieben und konnte an der regulären
Gesellenprüfung (also das Stück kloppen) nicht teilnehmen. Zur Arbeitsprobe hat
es grade wieder gereicht, die Theorie war ja eh schon früher, ist alles
bestanden. Jetzt sagen die Leute von der Handwerkskammer, ich könne das
Gesellenstück erst in einem halben Jahr (also zur regulären Winterprüfung)
nachholen. Kann das sein? Kann ich nicht einen Nachholtermin bekommen? Gibt es da
irgendwelche verbindlichen Regelungen? Präzedenzfälle? Hat jemand eine Ahnung,
wer ausserhalb der HWK das noch wissen könnte?
Kann das wirklich sein, dass man da jetzt noch ein halbes Jahr zum Hungerlohn
arbeiten muss, nur wegen dieses blöden Unfalls?

Vielleicht kennt sich hier jemand aus oder kennt jemanden, bei dem das auch so
war oder eine Instanz ausserhalb der HWK, die sich solcher Fragen annimmt?

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im voraus!
Grüße
Timon

Hallo Timon,

mir ist damals was ähnliches passiert. Am Tag meiner schriftlichen Prüfung lag ich im Krankenhaus und mir wurde der Blinddarm entfernt. Leider fällt dieses Unglück unter persönliches Pech. Ich konnte meine schriftliche Prüfung erst am nächstmöglichen Termin (1/2 Jahr) nachholen. Es gab kein Ersatztermin :frowning:
So hat meine Lehre statt 3 Jahre 3,5 Jahre gedaudert. Ich kann dir nur empfehlen, wenn du nach der Ausbidlung den AG wechselt, dir schriftlich bestägiten zu lassen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht an der schriftlichen Prüfung teilnehmen konntest.

Lass den Kopf nicht hängen. Es gibt schlimmere

Gruß
Niky

Hallo zusammen,

ich habe ein akutes Problem und wollte mal hören, ob jemand da
was zu sagen kann:
ich bin Steinmetzazubi und habe mir 1 Woche vor der
Gesellenprüfung eine Sehne
angeflext - war also 3 Wochen krankgeschrieben und konnte an
der regulären
Gesellenprüfung (also das Stück kloppen) nicht teilnehmen. Zur
Arbeitsprobe hat
es grade wieder gereicht, die Theorie war ja eh schon früher,
ist alles
bestanden. Jetzt sagen die Leute von der Handwerkskammer, ich
könne das
Gesellenstück erst in einem halben Jahr (also zur regulären
Winterprüfung)
nachholen. Kann das sein? Kann ich nicht einen Nachholtermin
bekommen? Gibt es da
irgendwelche verbindlichen Regelungen? Präzedenzfälle? Hat
jemand eine Ahnung,
wer ausserhalb der HWK das noch wissen könnte?
Kann das wirklich sein, dass man da jetzt noch ein halbes Jahr
zum Hungerlohn
arbeiten muss, nur wegen dieses blöden Unfalls?

Vielleicht kennt sich hier jemand aus oder kennt jemanden, bei
dem das auch so
war oder eine Instanz ausserhalb der HWK, die sich solcher
Fragen annimmt?

Vielen Dank für eure Hilfe schon mal im voraus!
Grüße
Timon