hallo zusammen, ich hätte da mal ne Frage(was auch sonnst ) ich war bisher in der Familienversicherung meiner Eltern, das läuft nun aus 25 Lebensjahr usw. Nun stehe da in dem Schreiben von der Barmer das sich die Mitgliedschaft in der Familienvers. verlängern lässt wenn man Zivi gemacht hat. Ich habe ein FöJ gemacht was wohl auch als Zivildienst annerkannt wird. Kann ich mir diese Zeit nun anrechnen lassen oder gibts da irgendwelche Sonderbestimmungen? Ich hab eigentlich keine Lust als armer student nochmal 50 euro pro monat dafür zu bezahlen.
Hallo,
das mit der Verlängerung stimmt. Ich kann momentan mit FöJ
nix anfangen, ich kenne nur das freiwillige soziale Jahr.
Melde mich morgen nochmal - muss erst nachschauen was ein FöJ
ist.
Gruß
Czauderna
Hallo,
ja, jetzt habe ich es auch - Institutionen, wie zum Beispiel
der NABU bieten auch solche Stellen an - es ist Zivildienst.
Ja, diese Zeit wird auf das 25. Lebensjahr zugerechnet und verlängert entsprechende den Familienhilfeanspruch während des Studiums.
Gruß
Czauderna
meines Erachtens führt das Ableisten eines FSJ/FÖJ nicht zur Verlängerung des Anspruchs auf Familienversicherung über das 25. Lebensjahr hinaus.
§ 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V geht ganz klar von einer gesetzlichen DienstPFLICHT aus. Ein FSJ/FÖJ ist, wieder Name schon sagt, freiwillig! Auch die mir vorliegenden Nachschlagewerke zu dieser Thematik verneinen die Verlängerungsmöglichkeit!
Vergleiche auch Urteil des LSG Hessen vom 28.02.2002; Aktenzeichen: L 14 KR 506/00.