Kranken-/Lebensversicherung und Steuern

tja…
heute habe ich eine Frage bekommen:

Warum zahlt man eigentlich in der KV keine Steuern.

Meine Antwort:" Weil es so ist… *mit einem Schmunzeln*
Genauso wie in der LV. Dort zahlt man auch keine Steuern. aber aufgrund welcher Grundlage, weiß ich ehrlich auch nicht."

Und nun die Frage an euch: Warum?

These 1: Weil die Verdienstbezüge ja schon versteuert wurden.

Widerlegung: Andere Versicherungen werden auch von diesen Bezügen gezahlt und trotzdem besteuert.

These 2: Weil die gesetzlichen darauf auch keine Steuer erheben.

Widerlegung: Warum machen die das nicht?

These 3: Sie dienen der Vorsorge.

Widerlegung: Warum dann bei Haftpflicht und Unfall aber auch Steuer?

These 4: Personenversicherung

Widerlegung: Unfall wird auch mit Steuer belastet.

*grübelnd*

wisst ihr eine Grundlage?

Marco

Hi Marco,
ist ne rein politische Frage.

Wie 1999 die Steuerdiskussion aufkam wurde ja z.B. auch mal vorgeschlagen, die Beiträge zu versteuern.

Was sich die Politiker dabei gedacht haben (wenn überhaupt :wink:…) weiß ich nicht, am ehesten denke ich, ist Deine These 3 zutreffend.

Die gesetzliche Grundlage kann ich Dir nicht sagen, muß aber irgendwo in der Steuergesetzgebung verankert sein.
Andreas

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Hallo,

seltsame Thesen!

Erstmal haben KV und LV nichts miteinander zu tun.

Die KV ist eine Sozialversicherung. Bei der gesetzlichen werden auch keine Steuern fällig. Wie auch bei der Arbeitslosenversicherung - allerdings geht die nicht privat zu machen (noch nicht)
Wieso sollte man also die private KV besteuern? Bei Arbeitnehmern geht die KV vom Bruttolohn ab. Selbständige und gut verdienende AN können die Beiträge zur privaten KV voll als Kosten ansetzen und mindern so ihr steuerpflichtiges Einkommen.

Alles klar? Bei Rückfragen mail an mich.

Gruss
Christian

*mhhhhmmmm*
Hallo Christian,

Erstmal haben KV und LV nichts miteinander zu tun.

Gut das du es mir sagst :smile: Wäre mir doch glatt entfallen…
Hatte ich das echt gesagt, dass die beide was miteinander zu tun hatten/ haben? Ich meinte lediglich, dass die LV genauso wenig
besteuert wird, wie die KV. Mehr Gemeinsamkeiten haben sie dann aber auch schon nicht.

Die KV ist eine Sozialversicherung.

Die GKV ist eine Sozialversicherung. Die PKV ist eine private Versicherung und hat mit sozial absolut gar nichts am Hute, da es hier rein wunschmäßig/bedarfsmäßig auf die Versicherung ankommt. Aber trotzdem danke für den Hinweis.

Bei der gesetzlichen
werden auch keine Steuern fällig.

Das ist unumstritten. Aber warum wird hierbei keine Steuer fällig? Immerhin kassiert ja der Staat auch sonst gerne.
Und mit Doppelbesteuerung wäre ja sicherlich ein Argument, aber die anderen Privaten Versicherungen wären ja somit auch doppelt besteuert. Also dürfte das nicht der ausschlaggebende Punkt sein.

Es ging aber dennoch genau darum, dass die Private Versicherung eine Versicherung ist. Nehmen wir an, du bist GKV versichert und schließt eine Zusatzversicherung ab, so wird diese Zusatzversicherung, nicht wie sonst bei Versicherungen üblich,
besteuert. Und genau da liegt mein Begehren begraben. Warum nicht?

Wie auch bei der
Arbeitslosenversicherung - allerdings geht die nicht privat zu
machen (noch nicht)

Falsch. Sie gibt es, nur nicht bezahlbar. Das ist ein kleiner Unterschied :smile:

Wieso sollte man also die private KV besteuern?

Weil sie eine Versicherung darstellt? Und eine Zusatzversicherung dem Grunde nach eine Lücke schließt, die der
Versicherungsnehmer für sich erkannt hat / haben will. Nichts anderes stellen eine Privathaftpflicht, eine Unfallversicherung und eine Lebensversicherung dar.
Und dennoch werden alle anderen Versicherungen, eben außer LV und KV besteuert. Es ging hier im Übrigen explizit um den privaten Bereich der LV und KV, nicht um den gesetzlichen Part.

Bei
Arbeitnehmern geht die KV vom Bruttolohn ab. Selbständige und
gut verdienende AN können die Beiträge zur privaten KV voll
als Kosten ansetzen und mindern so ihr steuerpflichtiges
Einkommen.

Der Arbeitnehmer kann die Beiträge auch als volle Kosten absetzen. In der Steuererklärung gibt es einen Punkt:
sozialversicherungspflichtige Gesamtbeiträge. Dort schreibt er es ein. Der Selbständige und AN kann die KV nur im Rahmen der
Vorsorgeaufwendungen angeben.

Alles klar?

Nö. Das Gesagte war mir zumindest bekannt, aber deswegen bin ich beim Grund der Nichtbesteuerung noch nicht weitergekommen.

Gruß
Marco

***
MOD: Cut´n´paste funktionierte nicht richtig, habe daher die Leerzeichen vor den Alttexten entnommen, damit die Kursivschrift wieder da steht… :smile: Also nix schlimmes passiert