*mhhhhmmmm*
Hallo Christian,
Erstmal haben KV und LV nichts miteinander zu tun.
Gut das du es mir sagst
Wäre mir doch glatt entfallen…
Hatte ich das echt gesagt, dass die beide was miteinander zu tun hatten/ haben? Ich meinte lediglich, dass die LV genauso wenig
besteuert wird, wie die KV. Mehr Gemeinsamkeiten haben sie dann aber auch schon nicht.
Die KV ist eine Sozialversicherung.
Die GKV ist eine Sozialversicherung. Die PKV ist eine private Versicherung und hat mit sozial absolut gar nichts am Hute, da es hier rein wunschmäßig/bedarfsmäßig auf die Versicherung ankommt. Aber trotzdem danke für den Hinweis.
Bei der gesetzlichen
werden auch keine Steuern fällig.
Das ist unumstritten. Aber warum wird hierbei keine Steuer fällig? Immerhin kassiert ja der Staat auch sonst gerne.
Und mit Doppelbesteuerung wäre ja sicherlich ein Argument, aber die anderen Privaten Versicherungen wären ja somit auch doppelt besteuert. Also dürfte das nicht der ausschlaggebende Punkt sein.
Es ging aber dennoch genau darum, dass die Private Versicherung eine Versicherung ist. Nehmen wir an, du bist GKV versichert und schließt eine Zusatzversicherung ab, so wird diese Zusatzversicherung, nicht wie sonst bei Versicherungen üblich,
besteuert. Und genau da liegt mein Begehren begraben. Warum nicht?
Wie auch bei der
Arbeitslosenversicherung - allerdings geht die nicht privat zu
machen (noch nicht)
Falsch. Sie gibt es, nur nicht bezahlbar. Das ist ein kleiner Unterschied 
Wieso sollte man also die private KV besteuern?
Weil sie eine Versicherung darstellt? Und eine Zusatzversicherung dem Grunde nach eine Lücke schließt, die der
Versicherungsnehmer für sich erkannt hat / haben will. Nichts anderes stellen eine Privathaftpflicht, eine Unfallversicherung und eine Lebensversicherung dar.
Und dennoch werden alle anderen Versicherungen, eben außer LV und KV besteuert. Es ging hier im Übrigen explizit um den privaten Bereich der LV und KV, nicht um den gesetzlichen Part.
Bei
Arbeitnehmern geht die KV vom Bruttolohn ab. Selbständige und
gut verdienende AN können die Beiträge zur privaten KV voll
als Kosten ansetzen und mindern so ihr steuerpflichtiges
Einkommen.
Der Arbeitnehmer kann die Beiträge auch als volle Kosten absetzen. In der Steuererklärung gibt es einen Punkt:
sozialversicherungspflichtige Gesamtbeiträge. Dort schreibt er es ein. Der Selbständige und AN kann die KV nur im Rahmen der
Vorsorgeaufwendungen angeben.
Alles klar?
Nö. Das Gesagte war mir zumindest bekannt, aber deswegen bin ich beim Grund der Nichtbesteuerung noch nicht weitergekommen.
Gruß
Marco
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MOD: Cut´n´paste funktionierte nicht richtig, habe daher die Leerzeichen vor den Alttexten entnommen, damit die Kursivschrift wieder da steht…
Also nix schlimmes passiert