Witwe Bolte hat Dein ein Problem, wo es verschiedene Aussagen zu gibt!?
Und zwar, sie ist schon seit 2007 DauerAU, nun arbeitlos gemeldet, Krankenkasse hat sie nach 78 Wochen ausgesteurt, die AA will nun das ALG nicht zahlen/einstellen; Witwe B. hat aber seit 1,5 Jahren einen Antrag beim RVTr. gestellt, auf Reha, Eingliederung ins Arbeitsleben und jetzt auch den Antrag auf Erwerbsminderungsrente. So, nun wenn die AA sie „rausschmeißt“ zahlen die ja auch keine Versicherungen, Renten-, Kranken, Pflege- mehr, oder!? Der RVTr. sagt, sobald ein Antrag auf Erwrebsminderungsrente gestellt ist, sind die obigen Versicherungen abgesichert dadurch, bis zum endgültigen Entscheid, das gleiche die Krankenkasse, aber keiner weiß, wo das steht, oder wo man das erfahren kann, oder ob sie sich doch privat versichern muß, zumindest Rente und Krankenkasse, damit keine „Lücken“ entstehen, könnt Ihr der alten Frau bitte helfen, sie ist total unsicher, über Ihre Zukunft als Rentnerin!? Gruß und Dank!
Hallo,
bei Stellung eines Rentenantrages ist man wie bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung versichert.
Die Rechtsgrundlagen:
Krankenversicherung § 5 Absatz 1 Nr.11 SGB V
Pflegeversicherung § 20 SGB XI
In der Rentenversicherung wird die Rentenbezugszeit als Anrechnungszeit für die spätere Altersrente berücksichtigt (§ 58 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI
Gruß Woko