Kranken- und diverse Versicherungen

Hallo an alle,
irgendwer hat hier irgendwo im w-w-w mal ne gute Seite zum Vergleich von Krankenversicherungen genannt - mir geht es um gesetzliche, vielleicht wisst ihr ja was. Oder könnt mir auch so sagen, nach was ich suchen soll. Ich bin neu im Lande, hab also keine Ahnung, auf was ich achten muss, ich weiss nur, dass es eilt, weil ich mich bei der Künstlersozialkasse schnellstens anmelden müsste, und meine gewünschte Krankenkasse angeben soll. Als Freiberufler kann man ‚vorgezogenes Krankengeld‘ bekommen, statt ab der 7. Woche schon ab der 2., wenn man einen Beitragsaufschlag zahlt. Dieser ist scheinbar von Krankenkasse zu Krankenkasse sehr unterschiedlich - ich würde natürlich gerne so wenig wie möglich dazuzahlen müssen.

Ansonsten habe ich auch keine Ahnung von Rechtsschutz, oder Haftpflicht, privat bzw beruflich.

Alle Infos, so einfach wie möglich für ne Idiotin wie mich, wären sehr willkommen!

Danke & Gruss,
Isabel

hallo Isabel,

also:
http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/leistungsverg…
Ich vermute, dass Du diesen Link meinst.
Zur RS solltest Du Dir vor Abschluss schriftlich geben lassen, dass sie nach der Ereignistheorie und nicht nach der Kausaltheorie entscheiden.
bei Haftpflicht: http://www.kv-spezialist.de/service.htm
Genug Hilfe?

Grüße
Raimund

Hallo,
wenn Du Hilfe von einem Praktiker benötigst, der tagtäglich
mit der Pflegeversicherung die Gewährung deren Leistungen
zu tun hat, dann bist du bei mir richtig - Kontakt bitte per
E-Mail

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Isabel,

in Bezug auf die Kasse, die kannst Du immer noch wechsel. Die Meldung bei der Künstlersozialkasse ist eher wichtiger.

Dann stellt sich natürlich die Frage ob Du die Kasse wechseln kannst. Du musst ja 18 Monate bei Deiner bleiben, es sei der Beitragssatz wird angepasst und es war keine Fusion.

Zu der gesamten Thematik solltest Du Dich an einen Versicherungsmakler wenden, der von dem Thema etas versteht. Bei der Thematik Haftpflicht geht es nämlich für Dich nicht nur um eine Private, sondern auch um eine Berufliche, die die Private i.d.R. einschließt. Da Du einen früheren Beginn beim Krankengeld wählen willst musst Du zwangsläufig Freiberuflich tätig sein.

Was machst Du beruflich?

Viele Grüße

Thorulf Müller

[email protected]

Hallo Günter,

ich denke, dass war an der falschen Stelle, oder?

Th. Müller

Hallo Thorulf,
ja, ich hab mich etwas vertan - gehört eins hoch - danke !

Gruss

Günter

in Bezug auf die Kasse, die kannst Du immer noch wechsel. Die
Meldung bei der Künstlersozialkasse ist eher wichtiger.

Dann stellt sich natürlich die Frage ob Du die Kasse wechseln
kannst. Du musst ja 18 Monate bei Deiner bleiben, es sei der
Beitragssatz wird angepasst und es war keine Fusion.

??? Den obigen Satz verstehe ich überhaupt nicht - nehmen wir an, ich nenne keine Krankenkasse, in die ich will, sondern die Künstlersozialkasse (wenn sie mich überhaupt nimmt) teilt mir eine zu - die kann ich dann erst nach 18 Monaten wechseln? Oder was meinst Du?
Da ich aus dem Ausland gekommen bin, habe ich momentan noch gar keine Krankenversicherung.

Zu der gesamten Thematik solltest Du Dich an einen
Versicherungsmakler wenden, der von dem Thema etas versteht.
Bei der Thematik Haftpflicht geht es nämlich für Dich nicht
nur um eine Private, sondern auch um eine Berufliche, die die
Private i.d.R. einschließt.

Okay, das ist gut zu wissen, dass die private da gleich drin sein soll.
Aber ich hab nicht viel Geld… weiss gar nicht, ob ich mir ne berufliche leisten kann, hab aber zuviel Bange in diesem Land, dass ohne die was schiefgeht.

Da Du einen früheren Beginn beim

Krankengeld wählen willst musst Du zwangsläufig Freiberuflich
tätig sein.

Was machst Du beruflich?

Eigentlich bin ich hier, um weiter als Fotoassistenz freiberuflich zu arbeiten, und mich so langsam auch in der Fotografie selbstständig zu machen. In Realität hab ich momentan nen Minijob bei nem Fotografen, und der Rest wird so langsam anlaufen.

Vielen Dank schon mal für die Antwort - werde das Formular wohl umgehend an die Künstlersozialkasse senden!

Gruss,
Isabel

Viele Grüße

Thorulf Müller

[email protected]

hallo Isabel,

also:
http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/leistungsverg…
Ich vermute, dass Du diesen Link meinst.
Zur RS solltest Du Dir vor Abschluss schriftlich geben lassen,
dass sie nach der Ereignistheorie und nicht nach der
Kausaltheorie entscheiden.
bei Haftpflicht: http://www.kv-spezialist.de/service.htm

Herzlichen Dank…
aber bitte… was ist denn Ereignistheorie bzw Kausaltheorie?
Mir wurde auch gerade gesagt, RS sei totaler Unsinn, da bei den meisten ne Klausel drinsteht, dass sie Fälle gar nicht übernehmen, wenn die Chancen unter 50% liegen… wenn man wüsste, dass man gewinnt, bräuchte man schliesslich auch keine Versicherung. ???

Danke nochmal,
Gruss,
Isabel

hallo Isabel,

also:
http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/leistungsverg…
Ich vermute, dass Du diesen Link meinst.
Zur RS solltest Du Dir vor Abschluss schriftlich geben lassen,
dass sie nach der Ereignistheorie und nicht nach der
Kausaltheorie entscheiden.
bei Haftpflicht: http://www.kv-spezialist.de/service.htm

Herzlichen Dank…
aber bitte… was ist denn Ereignistheorie bzw Kausaltheorie?

Beispiel: Du schließt eine RS am 1.1. eines Jahres ab. am 1.6. dieses jahre kaufst Du Dir ein Fahrad, steigst auf… und brichst mit dem gebrochenen lenker durch. Schaden: kaputtes Fahrrad, kaputte Kauleiste…
Du verklagst den hersteller auf Schadenersatz. Dein von dir ausgewählter Rechtsanwalt fragt bei der Versicherung an um Kostenübernahme. Die prüfen jetzt: am 1.1. Versicherungsbeginn, Wartezeit (so nötig) vorbei? wann Schaden? am 1.6.? Hier hört die Ereignistheorie auf zu prüfen und bewilligt. die kausaltheorie prüft weiter: wann wurde der lenker konstruiert? vor 2 jahren? Das war vor Vertragsabschluss. also keine Leistung!

Mir wurde auch gerade gesagt, RS sei totaler Unsinn, da bei
den meisten ne Klausel drinsteht, dass sie Fälle gar nicht
übernehmen, wenn die Chancen unter 50% liegen… wenn man
wüsste, dass man gewinnt, bräuchte man schliesslich auch keine
Versicherung. ???

jein!
Bei guten RS entscheidet der RA über die Aussichten. Wenn der RA sagt: gute Chancen, wird auch übernommen.
Es ist richtig, dass z.B. keine Kostenübernahme bewilligt wird, wenn du sagen wir mal bei Rot über die kreuzung donnerst, einen Unfall baust und dann prozessieren willst, gegen die Rechtsprechung, die Dich zum Schuldigen erklärt hat. Die aussicht, dass Du als unschuldig eingestuft wirst, ist rein theoretischer Natur. Hier noch Geld zu investieren wäre Wahnsinn.
Doch wenn Du jetzt glaubst, dass alle Prozesse gewonnen werden, in denen man als vermeintlicher Sieger geht, dann musst Du schön blauäugig sein. Ein RA sagte mir mal: „Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel!“
Du führst auch leichter einen Prozess, wenn Du keine Angst haben musst, dass Du evtl. verlieren könntest und dann auf Deinen kosten sitzen bleibst. Und das passiert z.B. grundsätzlich bei Vergleichen.
Also. lass Dich nicht irre machen. Ich habe schon mehrmals meinen RS gebraucht. Nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch privat.
Grüße
Raimund

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in Bezug auf die Kasse, die kannst Du immer noch wechsel. Die
Meldung bei der Künstlersozialkasse ist eher wichtiger.

??? Den obigen Satz verstehe ich überhaupt nicht - nehmen wir
an, ich nenne keine Krankenkasse, in die ich will, sondern die
Künstlersozialkasse (wenn sie mich überhaupt nimmt) teilt mir
eine zu - die kann ich dann erst nach 18 Monaten wechseln?
Oder was meinst Du?
Da ich aus dem Ausland gekommen bin, habe ich momentan noch
gar keine Krankenversicherung.

Die Kasse ist doch sekundär! 95-98 % der Leistungen sind identisch. Die Beitragssätze gleichen sich immer mehr an. Geh zu einer großen Kasse - Barmer oder DAK.

Bei der Thematik Haftpflicht geht es nämlich für Dich nicht
nur um eine Private, sondern auch um eine Berufliche, die die
Private i.d.R. einschließt.

Okay, das ist gut zu wissen, dass die private da gleich drin
sein soll.
Aber ich hab nicht viel Geld… weiss gar nicht, ob ich mir ne
berufliche leisten kann, hab aber zuviel Bange in diesem Land,
dass ohne die was schiefgeht.

Also die Privathaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Die Berufshaftpflicht ebenso, wenn Du selbstständig bist! Für Fotografen gibt es das zu vernünftigen Preisen in Kombination bei der Mannheimer - Spezialpolicen für Künstler!

Da Du einen früheren Beginn beim

Krankengeld wählen willst musst Du zwangsläufig Freiberuflich
tätig sein.

Was machst Du beruflich?

Eigentlich bin ich hier, um weiter als Fotoassistenz
freiberuflich zu arbeiten, und mich so langsam auch in der
Fotografie selbstständig zu machen. In Realität hab ich
momentan nen Minijob bei nem Fotografen, und der Rest wird so
langsam anlaufen

Deshalb Künstlersozialkasse! Das Krankengeld wird in der Höhe vereinbart wie das Einkommen das Du angibst und aus denen Du Beiträge zahlst. Ich denke, dass die großen Kassen hier mehr Auswahl anbieten als die kleinen. Klär das mit Deiner Krankenkasse.

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Beispiel: Du schließt eine RS am 1.1. eines Jahres ab. am
1.6. dieses jahre kaufst Du Dir ein Fahrad, steigst auf… und
brichst mit dem gebrochenen lenker durch. Schaden: kaputtes
Fahrrad, kaputte Kauleiste…
Du verklagst den hersteller auf Schadenersatz. Dein von dir
ausgewählter Rechtsanwalt fragt bei der Versicherung an um
Kostenübernahme. Die prüfen jetzt: am 1.1.
Versicherungsbeginn, Wartezeit (so nötig) vorbei? wann
Schaden? am 1.6.? Hier hört die Ereignistheorie auf zu prüfen
und bewilligt. die kausaltheorie prüft weiter: wann wurde der
lenker konstruiert? vor 2 jahren? Das war vor
Vertragsabschluss. also keine Leistung!

Danke, das war SEHR gut erklärt!
Der Rest auch.

Vielen Danke & lieben Gruss,
Isabel

Vielen Dank!

Und die Mannheimer werd’ ich mal checken - denn genau das, was Du beschreibst, bräuchte ich.

Gruss & nochmal danke,
Isabel