Hallo,
Hallo,
ich möchte gerne noch etwas ergänzen:
Wie das? Ist das ein „Geschenk“ an die beiden Versicherungen?
Wie kommt der Gesetzgeber dazu, jemandem zum „Schenken“ zu
verpflichten?
Stell Dir mal vor, niemand müsste für diese Jobs irgendwelche Abgaben entrichten. Die Arbeitgeber würden vor Freude in die Hände klatschen … und weit mehr 400 Euro-Jobber einstellen als bisher, im Gegenzug versicherungspflichtige Arbeitnehmer entlassen. Die verursachen nämlich Lohnnebenkosten. Das würden/ könnten nicht alle so machen, aber in einigen Bereichen ist dies durchaus vorstellbar.
Dem Arbeitgeber kann es doch herzlich egal sein, wie es mit dem Kranken- und Rentenversicherungsschutz des Arbeitnehmers aussieht. Da muss dann eben z.B. im Alter der Staat, also Steuergelder für gerade stehen.
Das mag vielleicht etwas überspitzt sein, aber das ist mehr als vorstellbar.
In der Rentenversicherung gibt es übrigens seit Jahrzehnten eine vergleichbare Regelung: Ein Bezieher einer Vollrente wegen Alters ist nicht mehr versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Nichts desto trotz kann er arbeiten gehen, ab 65/ 67 sogar ohne Hinzuverdienstgrenzen. Er entrichtet keine Beiträge zur Rentenversicherung. Aber der Arbeitgeber muss dennoch den Beitragsanteil abführen, den er zu entrichten hätte, wenn Versicherungspflicht bestünde.
Auch mit dieser Regelung will man dem Vorschub leisten, dass sich Arbeitgeber auf diese Art Lohnnebenkosten sparen und eben lieber einen Rentenbezieher als einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer einstellen, der eben Lohnnebenkosten verursacht.
Grüße
Carsten
Servus,
Robert