ich habe wieder eine Frage zu Minijobs.
Wenn man als Minijobber eine Abfindung bekommt, wie ist das dann mit der Kranken- und Sozialversicherung? Lohnsteuer muss man ja erst ab 8.000 € Einkommen im Jahr zahlen, aber darf man mit Gehalt und Abfindungssumme auch über die 4.800 €-Sozialversicherungsgrenze im Jahr kommen, oder muss man dann Kranken- und Sozialversicherung nachzahlen? Oder zählt die Abfindung auch in dem Sinn nicht zum Arbeitsentgelt?
Danke schonmal für eure Hilfe
für Minijobber gibt es keine Jahresgrenze von 4.800 €, sondern nur eine monatliche Grenze von 400 €. Dabei muss es sich um „regelmäßig“ erzieltes Einkommen handeln. Steht schon von vornherein fest, dass einmalige Zahlungen gewährt werden, sind diese auf die einzelnen Monate umzulegen. Bei dem Abfindungsbetrag handelt es sich nicht um eine solche regelmäßige Zahlung, so dass sie nicht auf die Monate umzulegen ist. Es tritt deshalb keine Versicherungspflicht sein. Pauschalbeiträge sind aber trotzdem hieraus zu entrichten.
Super, endlich mal jemand der konkrete Antworten darauf weiß, danke
Weißt du zufällig wo ich heraus finden kann wie hoch diese Pauschalbeträge sind?
LG
So, ich habe mal bei der Krankenversicherung nachgefragt.
Wenn man familienversichert ist, muss man bei einer einmaligen Abfindungszahlung keine Versicherungsbeiträge nachzahlen. Es muss sich allerdings um eine reine Abfindungszahlung des Arbeitgebers handeln (ohne versteckten Lohn oder sowas) und die Summe muss als Einmalzahlung in einem Monat ausgezahlt werden.
Bei der Sozialversicherung scheint es genauso zu sein