Krankenakte beim Arzt

Hallo liebe Rechtskundigen,

bitte klärt mich mal über die Rechtslage und die Rechtsquellen (§§) bei folgendem fiktiven Fall auf.

Nehmen wir an, es gäbe einen Patienten P, der bei einem Arzt A1 in Behandlung war (organische Erkrankung, keine psychischen Dinge). Nun möchte P, dass A1 ihm von den Befunden Kopien anfertigt, die er auch gern bezahlen möchte, weil er die Unterlagen braucht. A1 allerdings weigert sich. Mittlerweile ist A1 in Ruhestand gegangen und Praxisnachfolger A2 rückt auch keine Unterlagen bzw. Kopien davon heraus. Rein theoretisch natürlich.
Jetzt nehmen wir einmal an, P würde sich an einen Verein wenden, der ihn vor Gericht vertreten soll (nehmen wir an, der Verein darf das), auf welcher rechtlichen Basis könnte der Verein vom Arzt Akteneinsicht bzw. Kopien der Krankenakte verlangen?

Ich danke euch für eure Bemühungen.

Viele Grüße, Heike

Hallo Heike,

eine ausführliche Erläuterung findest Du hier:
http://patientenstellen.de/brosch.html
Dort dann die Broschüre Nummer 5 anschauen.

Ist gibt jedoh eine Stellungnahme der Ärztekammer Hamburg, die davon ausgeht, dass bei einer Einsichtnahme durch Dritte der Arzt (bei vorliegender Vollmacht) berechtigt ist die Kopien weiter zu geben aber nicht verpflichtet.

mit besten grüßen Steffen B.

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Vielen Dank und * owt
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