Hallo zusammen, ist es möglich, wenn ein Hund bereits tot ist, dass man sich die Krankenakte komplett vom Tierarzt aushändigen lässt? Hat der Tierbesitzer ein Recht darauf und wie lange heben Tierärzte solch eine Akte überhaupt auf? Danke schon mal im Voraus für Eure Antworten.
Den Tierarzt fragen?
Krankenakten gehören dem Arzt, egal ob Tier- oder Menschenarzt.
Man kann höchsten Kopien erbitten, ggf. gegen Bezahlung der dabei entstehenden Unkosten.
Ob die Akten überhaupt noch vorhanden sind (Aufbewahrungszeit) wirst Du halt bei dem erfragen müssen, er zuständig ist, beim Tierarzt.
wuff wuff
M.W. gilt in der Tiermedizin 5 Jahre Aufbewahrungspflicht der gesamten Akte, 30 Jahre der Röntgenbilder. Evtl. längere Fristen in einzelnen Bundesländern, weiß ich nicht genau.
Aufbewahrungspflicht endet nicht mit dem Tod des Tieres.
Kein Aushändigungsrecht, aber Recht auf Einsicht (und auf Kopien) in bestimmte Teile der Akte (bei Tierärzten dürfte der nicht einsehfähige Teil ziemlich gering sein).
Die Akte gehört an sich dem Tierarzt, bestimmte Teilen könnten auch dem Tierbesitzer gehören, aber das ist eher ein theoretisches Problem.
Gruß
F.