Krankenakte gesetzliche Krankenversicherung

Hallo zusammen,

ein Bekannter von mir musste die Erfahrung machen, dass seine Berufsunfähigkeitsversicherung die Leistung verweigert hat, da sie ihm zu Lasten legen eine Krankheit bei Abschluss der BU nicht angegeben zu haben. Diese Krankheit hat mit dem Grund für die Berufsunfähigkeit aber überhaupt nichts zu tun. Da streiten sich jetzt erstmal die Anwälte.

Meine Frage ist jetzt: Kann man seine Krankenakte bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung löschen lassen?

Was passiert wenn ich die Krankenkasse wechsel? Wird die Akte mit übernommen? Wird eine neue angelegt und die alte gelöscht?

Was ist mit den Akten beim Arzt?

Vielen Dank

David C.

Hallo zusammen,

Hallo

Was ist mit den Akten beim Arzt?

gesetzliche Aufbewahrungspflicht, von 10 Jahren nach der letzten Eintragung.
Ich nehme an das Auskunft eingeholt wurde vom Arzt, diese musste wohl über den Patienten laufen, denn der Arzt darf nichts ohne seine Zustimmung weitergeben. Außer bei einer Straftat.

Vielen Dank

David C.

Gruß

Hallo,

Ich nehme an das Auskunft eingeholt wurde vom Arzt, diese
musste wohl über den Patienten laufen, denn der Arzt darf
nichts ohne seine Zustimmung weitergeben. Außer bei einer
Straftat.

Das ist falsch. Mit der Beantragung unterschreibt der Kunde die Versicherungsbedingungen und in 90% der Versicherungsbedingungen steht, dass der Versicherer die Möglichkeit hat jeden Arzt anzufragen, der die versicherte Person jemals behandelt hat. In besonders interessanten Bedingungen steht sogar, dass ehemalige Arbeitgeber, Belegschaft (Kollegen) und Co., die zur Aufklärung beitragen können, wenn es zu Berufsunfähigkeit kommt, befragt werden kann. Das ist auch der Grund, warum ich hier immer mehr predige, dass es noch ein bis maximal zwei BU-Anbieter am Markt gibt, die der Kunde abschließen kann, ohne große Nachteile in Kauf zu nehmen.

Der hier beschriebene Fall kann sich schon einmal darauf vorbereiten, dass die Gesellschaft einen Rechtsstreit mit allerhand „Tricks“ bestreiten wird, so dass sich der ganze Streit auf so im Durchschnitt 7 Jahre hinzieht. Zunächst wird gegängelt, also müssen alle möglichen Unterlagen beigebracht werden, dann wird verschleppt (also in die Länge gezogen) und es kommen noch mehr Phasen. Irgendwann, wenn der Rechtsstreit verloren zu gehen scheint für den Versicherer, wird er eine (viel zu niedrige) Abfindung anbieten und dann wenn man lange genug durchhält wird er zahlen, wenn er sich - wie gesagt - nicht aus der Affäre ziehen kann, z. B. weil der Vertrag aufgrund der arglistigen Täuschung des Verschweigens einer Vorerkrankung (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) nichtig war.

Viele Grüße

Andreas