Hallo,
Ich nehme an das Auskunft eingeholt wurde vom Arzt, diese
musste wohl über den Patienten laufen, denn der Arzt darf
nichts ohne seine Zustimmung weitergeben. Außer bei einer
Straftat.
Das ist falsch. Mit der Beantragung unterschreibt der Kunde die Versicherungsbedingungen und in 90% der Versicherungsbedingungen steht, dass der Versicherer die Möglichkeit hat jeden Arzt anzufragen, der die versicherte Person jemals behandelt hat. In besonders interessanten Bedingungen steht sogar, dass ehemalige Arbeitgeber, Belegschaft (Kollegen) und Co., die zur Aufklärung beitragen können, wenn es zu Berufsunfähigkeit kommt, befragt werden kann. Das ist auch der Grund, warum ich hier immer mehr predige, dass es noch ein bis maximal zwei BU-Anbieter am Markt gibt, die der Kunde abschließen kann, ohne große Nachteile in Kauf zu nehmen.
Der hier beschriebene Fall kann sich schon einmal darauf vorbereiten, dass die Gesellschaft einen Rechtsstreit mit allerhand „Tricks“ bestreiten wird, so dass sich der ganze Streit auf so im Durchschnitt 7 Jahre hinzieht. Zunächst wird gegängelt, also müssen alle möglichen Unterlagen beigebracht werden, dann wird verschleppt (also in die Länge gezogen) und es kommen noch mehr Phasen. Irgendwann, wenn der Rechtsstreit verloren zu gehen scheint für den Versicherer, wird er eine (viel zu niedrige) Abfindung anbieten und dann wenn man lange genug durchhält wird er zahlen, wenn er sich - wie gesagt - nicht aus der Affäre ziehen kann, z. B. weil der Vertrag aufgrund der arglistigen Täuschung des Verschweigens einer Vorerkrankung (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung) nichtig war.
Viele Grüße
Andreas