Hallo!
Ich war vor 3 1/2 Jahren wegen esstörungen in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie und mich würde nun interessieren, ob es eine Möglichkeit gibt, meine Krankenakte einzusehen.Es würde mich, auch im Bezug auf mein Studium interessieren. Habe ich überhaupt das Recht dazu?
Vielen Dank!
Hallo,
im Prinzip hat jede Patientin und jeder Patient das Recht auf Einsicht in die eigene Krankenakte und darf sich Kopien von ihr anfertigen (lassen). Dieses Recht beschränkt sich allerdings auf objektive Befunde und Behandlungen (z.B. Medikation). Subjektive Einschätzungen darf der behandelnde Arzt schwärzen (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 23.11.1982 – VI ZR 222/79: http://www.pflegende-angehoerige-net.de/Recht/Urteil…).
Kürzer kannst Du es auch auf diesen Seite nachlesen:
http://www.aok.de/bund/tools/ges_wissen/verbrauchers…
und
http://www.verbraucher.org/index.php/aid/35
Grüße,
O. Walter