Krankenakten einsicht?

Mein Problem.

Ich würde gern mal in eine Krankenakte einsicht haben.
Mein Problem nur, ich bin nicht verwandt mit der Person.

Wäre es möglich als Außenstehender auch Akteneinsicht zu bekommen?

Nur wenn der Patient das wünscht und die Schweigepflicht in Deinem Fall aufhebt (am besten mit persönlicher Vorsprache).
LG

Die Person ist schon tot.

Dann (zum Glück) nicht.

Dann (zum Glück) nicht.

und wieso nich? muss doch irgendeine möglichkeit geben?!

Hi

nenn einen Grund und vielleicht kann dir jemand mehr dazu sagen. Einfach aus Neugier, nun, genau für solche Wießnasen wurden die Akten geschützt. Wie krank jemand war oder nicht geht nämlich niemanden was an.

lg
Kate

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Also ich möchte nicht, dass nach meinem Tod jeder x-beliebige Mensch mal eben gucken kann, ob ich mal in psychiatrischer Behandlung war, ob ich eine unangenehme Geschlechtskrankheit hatte, drogenabhängig oder sonst irgendetwas war.
Selbst neben diesen extremen Ausreißern geht es niemanden etwas an, was ich oder irgendjemand sonst wann hatte. Das hat etwas mit Würde zu tun.

Sieh es als Äquivalent zur ärztlichen Schweigepflicht, die auch nach dem Tod noch gilt.

Abseits einer richterlichen Verfügung (z.B. im Rahmen einer strafrechtlichen Ermittlung) sehe ich da keinen Weg und ich wüsste auch nicht, wozu es gut sein sollte, dass unbeteiligte Dritte in Patientenakten stöbern dürfen.

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Moin,

und wieso nich?

Datenschhutz? Persönlichkeitsrechte? (die hören ja nicht auf, wenn diese Person tot ist!)

muss doch irgendeine möglichkeit geben?!

wahrscheinlich nicht; es sei denn, Du hast sehr gute, nachvollziehbare Gründe.

Gandalf

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Servus deLütte,

hier mal ein Link zu den Antworten:

http://www.jurablogs.com/de/schweigepflicht-gilt-weiter

Der angesprochene Paragraf steht nicht irgendwo, sondern im Strafgesetzbuch. Wer Dir also - ohne Gerichtbeschluss - eine Krankenakte zugänglich machen würde, würde ‚einfahren‘.

Gruß

Kai Müller

Hallo deLütte,

Ich würde gern mal in eine Krankenakte einsicht haben.
Mein Problem nur, ich bin nicht verwandt mit der Person.

Wäre es möglich als Außenstehender auch Akteneinsicht zu
bekommen?

frage doch einfach bei den Angehörigen der Person nach, dann kriegst Du eventuell Informationen und wenn nicht, dann möchten die Angehörigen nicht, daß es jemand „Fremdes“ weiß und das sollte man auch respektieren.
Mit freundlichen Grüßen

Susanne

Du hast wohl das Problem nicht erfasst: Auch die Angehörigen haben kein Recht auf Akteneinsicht, denn das Persönlichkeitsrecht steht auch über einem wie auch immer motivierten Interesse von Angehörigen.

Werfe das mal rein:
mutmaßlichen Willen des Verstorbenen in Verbindung mit der ärztlichen Schweigepflicht…

Dürfte dir bekannt sein… ^^

Aber die Frage ist zu ungenau…

Hallo JaninaG,

ich habe das Problem schon erfaßt, ich habe angenommen, daß die Angehörigen vielleicht wissen, an was der Patient verstorben ist und da könnte man ja nachfragen, anstatt Akteneinsicht zu wollen und wenn es die auch nicht wissen oder nicht mitteilen wollen, was will ich das dann als „Fremder“ wissen? Dann geht es mich nämlich nichts an.

Ich möchte mit meinem Geschriebenen niemanden angreifen, ich habe jetzt nur JaninaG geantwortet.
Mit freundlichen Grüßen

Susanne