Hallo Forum,
bisher bekam man im öffentl. Dienst bei Krankheit eine Lohnfortzahlung (Krankenbezüge) für 26 Wochen. Danach mußte man Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen.Dies hat sich ja seit dem 01.10.05 aufgrund des TVöD geändert.
Im Internet habe ich aber keine klaren Aussagen hierüber gefunden. Einmal hieß es, die 26 Wochen Entgeltfortzahlungen bleiben weiterhin bestehen. Ab dem 01.10.05 werden aber diese Entgeltfortzahlungen auf spätere gleiche Erkrankungen angerechnet, bis die 26 Wochen erschöpft sind. Wenn man dann z.B. bis zur Rente insgesamt 26 Wochen an Grippe erkrankt, erhält man Entgeltfortzahlung. Ab der 27. Woche Krankengeld?
Dann wieder hieß es, 6 Wochen Entgeltfortzahlung für alle Beschäftigten. Danach Krankengeldzuschuss für alle Beschäftigten bis zur 39. KW seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wird in diesem Fall 6 Wochen oder 39 Wochen der Lohn/das Entgelt weiter gezahlt? Oder muß man sich ab der 7. Woche schon bei der Krankenkasse melden?
Irgendwie blicke ich’s nicht oder ich kann dieses Behördendeutsch nicht richtig entziffern.
Könnt Ihr mich aufklären?
MfG
Günter