Krankengeld

Hallo,

folgender Sachverhalt liegt zugrunde:

Person A wurde zum 30.09.06 gekündigt und ist am 29.09.06 erkrankt.
Die Erkrankung liegt bis einschließlich 5.10.06 vor. Hat Person A
Anspruch auf Krankengeld für diese 5 Tage?

Vielen Dank.

Grüße

Lara

Hallo,
ja, der Anspruch auf Zahlung des Krankengeldes besteht ab dem
01.10., da die Arbeitsunfähigkeit während des Beschäftigungsverhältnisses eingetreten ist.
Gruss
Czauderna

Tagegeld ab dem 2ten Tag???

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Hallo Thorulf,
ja, der Krankengeldanspruch (Tagegeld kennt die GKV nicht) beginnt
mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung (bei Krankenhausbehandlung
ab dem Einweisungstag), in diesem Falle also am 30.09.2006.
Da dieser Tag noch innerhalb eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses liegt wird der Leistungsanspruch von maximal 576 Tage ausgelöst.
Wäre der Versicherte erst am 30.09. oder am 01.10. zum Arzt gegangen,
wäre das nicht der Fall - dann würde allenfalls der nachgehende Leistungsanspruch von 1 Monat zum Zuge kommen.
Gruss
Czauderna

Danke für den Hinweis - stimmt - aber erst ab dem dann vereinbarten leistungsbeginn, also dem 43 Tag - richtig?

Hallo Thorulf,
nein, leider nicht - wie gesagt, der Anspruch beginnt im Normalfall mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung - er ruht meistens nur wegen der
Lohnfortzahlung für 42 Tage, d.h. wenn es keine Lohfortzahlung gibt, weil
das Beschäftigungsverhältnis während dieser normalen 6-WOCHEN Frist
endet, dann zahlt die Kasse sofort - in unserem Beispiel ab dem 01.10.06.
Sollte von vorneherein ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis auf
weniger als sechs Wochen befristet worden sein oder eine gesonderte
Kündingsfrist vereinbart worden sein, wird ein erhöhter Krankenversicherungsbeitrag angesetzt.
Gruss
Günter

Hallo Günter,

vielen DAnk für diese sehr wichtige Information, die bisher noch keinen Weg in mein Großhirn gefunden hatte. Du bist und bleibst eine Goldgrube :wink:

Frank

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