Hallo!
Wenn die 18 - monatige Krankengeldzahlung abläuft und man weiterhin arbeitsunfähig ist, wie ist dann die weitere finanzielle Absicherung?
Eine Berufsunfähigkeit besteht leider nicht! An wen kann man sich wenden?
Gruß sonne
Hallo!
Wenn die 18 - monatige Krankengeldzahlung abläuft und man weiterhin arbeitsunfähig ist, wie ist dann die weitere finanzielle Absicherung?
Eine Berufsunfähigkeit besteht leider nicht! An wen kann man sich wenden?
Gruß sonne
Hallo Sonne,
bist Du sicher, dass keine Erwerbsunfähigkeit vorliegt? U.U. wäre es besser, erst mal einen Antrag zu stellen. Eine Ablehnung heißt dabei erst mal gar nichts. Oft gibt es erst nach mehreren Widersprüchen Rente. Spreche doch mal mit Deinen Ärzten darüber.
Ansonsten bleibt noch das Sozialamt oder die Arbeitsagentur. Wenn es später doch noch Rente geben sollte, werden die Gelder verrechnet und Du bekommst eine Nachzahlung. Aber erst ab dem Datum, an dem Rente beantragt wurde.
Viele Grüße
Anne
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Hallo,
wenn über das Leistungsende hinaus weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht und keine Erwerbsminderungsrente bezogen wird, besteht
Anspruch auf Arbeitslosengeld. Man melde sich mit dem Bescheid über das Leistungsende sofort bei der Bundesagentur und stelle einen
entsprechenden Antrag - das gilt auch, wenn das beschäftigungsverhältnis noch bestehen sollte.
Gruss
Czauderna
Hallo!
Wo muss ich den Antrag stellen? Bei der BfA oder macht das der Arzt?
Und wann ist der richtige Zeitpunkt? Im Januar läuft die Krankengeldzahlung ab , allerdings habe ich in Kürze eine Versteifungsoperation an der Wirbelsäule und werde solche „Amtsgänge“ wohl nicht selbst erledigen können.
Abgesehen davon habe ich Angst das mein Arbeitgeber bald nicht mehr mitspielt. Puh, das ist alles echt deprimierend!
Vielen Dank
Sonne
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Hallo,
am besten ist, sich wegen einer eventuellen Rentanantragstellung
erst mal mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen und sich dort
die Adresse eines Rentenberaters geben zu lassen. Dieser kann direkt klaeren wie hoch der Rentenanspruch überhaupt wäre - er nimmt auch
ggf. die Rentenantragstellung vor. Ich gebe zu bedenken, dass die
Rentenhöhe von der Höhe des Krankengeldes und des Arbeitslosengeldes
u.U. erheblich abweichen kann und das die Rente ggf. auch „nur“ als
Zeitrente gewährt wird. Bei einer Erwerbsminderungsrente kommt es auch zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Also bitte unbedingt vorher entsprechend beraten lassen wie oben
beschrieben.
Gruss
Czauderna
Hallo Sonne,
ich habe das mit deiner Versteifungsoperation gelesen und möchte dir dringend davon abraten!!! Es gibt inzwischen sehr viel modernere Methoden als eine Versteifungsoperation. Leider sind viele Ärzte nicht in der Lage ihr Wissen diesbezüglich zu erneuern. Mit einer sochen Operation würdest du einen erheblichen Teil deiner Lebensqualität einbußen.
Mein Vater sollte letztes Jahr ebenfalls eine Versteifungsoperation bekommen, da er schon zwei Bandscheibenvorfälle hinter sich hat. Ich habe ihn dann gebeten eine weitere Meinung einzuholen. Der anderer Arzt zu dem er gewechselt ist, arbeitet mit modernen medizinschen Methoden. Er hat meinem Vater eine ganz andere Operation vorgeschlagen, die er dann Mitte diesen Jahres auch hat durchführen lassen. Ihm geht es nun wieder sehr sehr gut, nach jahrelangen unerträglichen Schmerzen in der Wirbelsäule. Er lebt gerade richtig auf und kann sogar bald wieder arbeiten gehen.
Falls du mehr Informationen haben möchtest, sag bescheid.
Viele Grüße,
Phoebe
Hallo Phoebe!
Bei mir sieht das leider etwas anders aus. Ich habe im Mai diesen Jahres ein Wallis-Implantat im Bereich der LWS eingesetzt bekommen, das Implantat wird mittels Bändern an den Dornfortsätzen befestigt. Aber leider ist einer dieser Dornfortsätze abgebrochen, demnach sitzt das Implantat nicht richtig und hat auch keine Funktion mehr! Um Was für eine OP handelte es sich denn bei deinem Vater? Und wo hat er sich operieren lassen bzw. welcher Arzt?
Vielen Dank schonmal für deine Info!!!
Gruß Sonne
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