Krankengeld

Hallo liebe Experten,

wie lange kann man Krankengeld in Anspruch nehmen?

Vielen Dank

Liebe Grüße

Heike

Hallo,

wie lange kann man Krankengeld in Anspruch nehmen?

Krankengeld wird wegen derselben Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt.
Der weg zum Arbeitsamt kommt dann.
Wer so lange Krank ist hat die Rente ja schon beantragt?

Gruss
Frank

Hallo,

wenn wegen der selben Krankheit 78 Wochen gezahlt wird, das sind 18 Monate, dann frage ich mich, warum die Mitarbeiter der Krankenkasse sagen, es werden 12 Monate Krankengeld gezahlt.

Was heißt Rente beantragt? Sollte man das tun, wenn man länger wegen der selben Krankheit krank geschrieben ist?

Liebe Grüße

Heike

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Hallo,

wenn wegen der selben Krankheit 78 Wochen gezahlt wird, das
sind 18 Monate, dann frage ich mich, warum die Mitarbeiter der
Krankenkasse sagen, es werden 12 Monate Krankengeld gezahlt.

Was heißt Rente beantragt? Sollte man das tun, wenn man länger
wegen der selben Krankheit krank geschrieben ist?

Liebe Grüße

Heike

Hallo Heike!

Was man bei den 78 Wochen nicht außer Acht lassen darf, ist, dass hierbei auch Zeiten zählen, in denen man Entgeltfortzahlung erhalten hat; diese werden auf die Bezugsdauer angerechnet. D.h. bei 6 Wochen Entgeltfortzahlung wird Krankengeld noch für längstens 72 Wochen gezahlt. Dies bedeutet, der Anspruch besteht für längstens 78 Wochen, ob es dann auch für 78 Wochen gezahlt wird, ist wieder etwas anderes.

Ohne genaue Kenntnis des Sachverhaltes, also genaue Daten etc., ist es schwer zu beurteilen, wie der Sachbearbeiter der Krankenkasse zu der Aussage von 12 Monaten kommt. Ggf. hängt das mit etwas anderem zusammen!? Also, ab zur Krankenkasse und nachfragen! :smile:

Zum Rentenantrag: Oftmals fordert die Krankenkasse zur Rentenantragstellung auf, insbesondere wenn im Rahmen einer durch die Krankenkasse veranlassten ärztlichen Untersuchung festgestellt wird, dass die Krankheit ggf. von Dauer ist und somit eine Erwerbsminderung vorliegt.

Ob man von selber einen Rentenantrag stellen sollte, dazu kann ich hier keine Aussage treffen. Wenn jemand länger krank ist und der Arzt meint, er/ sie kann auf Dauer nicht mehr arbeiten gehen, sollte man über eine Rentenantragstellung durchaus nachdenken. Aber eine Patentlösung gibt’s dafür nicht.

Alle Klarheiten beseitigt? :wink:

Gruß,
Robert

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Hallo,

ja, jetzt ist es mir schon klarer. Vielen Dank für die Erklärung.

Liebe Grüße

Heike

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Hallo,
grundsätzlich erfolgt durch die Krankenkasse keine Aufforderung
zur Rentenantragstellung (Ausnahme - Erreichung der Altersgrenze),
ansonsten erfolgen „lediglich“ Aufforderungen zur Beantragung von Rehabilitationsmassnahmen. Das in persönlichen Gesprächen zwischen
Krankenkassen und Versicherten seitens der Kasse auf die Rentenantragstellung „hingearbeitet“ wird, will ich nicht bestreiten,
aber so offiziell mit Schreiben und Rechtsbehelfsbelehrung darf
es eigentlich nicht geben.

Gruß

Czauderna