Angenommen, jemandem fehlen noch 2 Wochen bis er ein ganzes Jahr versicherungspflichtig gearbeitet hat und er seit einem halben Jahr krankgeschrieben ist, müsste in diesem theoretischen Fall die Krankenkasse weiterhin alles zahlen, solang die Krankschreibung aufgehoben ist?
Hallo,
ich verstehe die Frage nicht ??
Was hat das eine Jahr Versicherungspflicht mit der Krankmeldung zu tun ??
Kannst Du den Fall mal kurz schildern - bitte FAQ 1129 beachten.
Gruß
Czauderna
Die Person ist seit über einem halben Jahr krankgeschrieben und vorrausichtlich auch weiterhin krank. Zwei Wochen bevor die Person Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, endet das Beschäftigungsverhältnis.
Müsste in diesem theoretischem Fall die Krankenkasse weiterhin alles zahlen bis die Person gesund ist?
Oder müsste die Krankenkasse gar nicht mehr zahlen, weil das Arbeitsverhältnis beendet ist?
Hallo,
aha, es geht also um das Arbeitslosengeld !!!
Nun, es ist so, dass während des Krankengeldbezugs Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung gezahlt werden - entweder teilen sich die
Kasse und der Krankengeldempfänger die Beiträge oder die Kasse zahlt diese alleine. Wenn nun während des Krankengeldbezuges das Arbeitsverhältnis endet ändert das nichts an der Situation.
Solange medizinischerseits die Arbeitsunfähig begründet wird, zahlt auch die Kasse Krankengeld weiter. Es ist sogar so, dass das Arbeitsamt
keine Leistung gewähren wird solange die Arbeitsfähigkeit nicht hergestellt ist.
Gruß
Czauderna