Hallo zusammen,
hier meine fiktive Frage:
Ein AN bekommt seit 8 Wochen Krankengeld,nun arbeitet er wieder,stellt aber fest,daß es krankheitsbedingt nicht klappt und geht wieder zum Arzt. Gilt dann jetzt erstmal wieder die 6-Wochen Regelung oder bekommt er sofort wieder Krankengeld? Also,es handelt sich hier wieder um die gleiche Krankheit.
Vielen Dank im voraus!
der Arbeitgeber braucht bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit keine erneute Lohnfortzahlung zu leisten, wenn zwischen dem Ende der alten AU und dem Beginn der neuen AU keine 6 Monate Arbeitsfähigkeit gelegen haben.
Hiervon gibt es eine Ausnahme:
Ist die erste AU wegen derselben krankheit bereits vor 12 Monaten eingetreten, dann entsteht ein neuer 6-Wochen-Anspruch, auch wenn keine 6 Monate Arbeitsfähigkeit zwischen zwei AU-Zeiten gelegen haben.
Hallo,
in dem Zusammenhang fällt mir noch eine Frage ein:
Was ist eigentlich, wenn man z.B.bis zum 15.Krankengeld bekommt,dann aber ab dem 16.wegen einer ganz anderen Krankheit arbeitsunfähig ist? Also,ohne dazwischen wieder gearbeitet zu haben?
Danke Euch!