Krankengeld

Hallo zusammen,
hier meine fiktive Frage:
Ein AN bekommt seit 8 Wochen Krankengeld,nun arbeitet er wieder,stellt aber fest,daß es krankheitsbedingt nicht klappt und geht wieder zum Arzt. Gilt dann jetzt erstmal wieder die 6-Wochen Regelung oder bekommt er sofort wieder Krankengeld? Also,es handelt sich hier wieder um die gleiche Krankheit.
Vielen Dank im voraus!

Gruß
Shadana

6-Wochen Regelung oder bekommt er sofort wieder Krankengeld?
Also,es handelt sich hier wieder um die gleiche Krankheit.

Wenn es dieselbe Diagnose ist, gibt es weiter Krankengeld vond er Krankenkasse, der AG braucht keine Vergütung für den 6-Wochen Zeitraum zu bezahlen.

Aha,vielen Dank erstmal!
Gibt es da irgendeine Frist,die dazwischen liegen muß?
Vielen Dank!

Gruß
Shadana

Gibt es irgend wo etwas verständlich Formuliertes zum Thema Lohnfortzahlung, Zeiträume und gleiche btw. verschiedene Diagnosen?

Gruß JK

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Hallo,

der Arbeitgeber braucht bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit keine erneute Lohnfortzahlung zu leisten, wenn zwischen dem Ende der alten AU und dem Beginn der neuen AU keine 6 Monate Arbeitsfähigkeit gelegen haben.

Hiervon gibt es eine Ausnahme:

Ist die erste AU wegen derselben krankheit bereits vor 12 Monaten eingetreten, dann entsteht ein neuer 6-Wochen-Anspruch, auch wenn keine 6 Monate Arbeitsfähigkeit zwischen zwei AU-Zeiten gelegen haben.

http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html

Gruß Woko

Hallo,
in dem Zusammenhang fällt mir noch eine Frage ein:
Was ist eigentlich, wenn man z.B.bis zum 15.Krankengeld bekommt,dann aber ab dem 16.wegen einer ganz anderen Krankheit arbeitsunfähig ist? Also,ohne dazwischen wieder gearbeitet zu haben?
Danke Euch!

Gruß
Shadana