Krankengeld

Hallo,

Mich würde nur mal interessieren wie das so gehandhabt wird bei gesetzlichen Krankenversicherungen (z.B. Barmer) mit dem Krankengeld bei Arbeitsunfall.

DAuert das einfach lang und der Versicherte sollte Geduld haben? Oder wird erstmal von Seiten der EK nichts getan bis der Versicherte antrabt und nervt?

Man könnte ja meinen dass 5 Wochen nach Antrag und Krankenstandsende doch etwas passieren würde…

Grüsse
M.

Hallo,
bei einem Arbeitsunfall gibt es kein Krankengeld von der Kasse sondern Verletztengeld vom Unfallversicherungsträger. Seit einigen Jahren wird dieses Verletztengeld direkt von der Unfallversicherung gezahlt, früher haben wir als diese Leistung als Auftragsleistung gezahlt.
Mein Rat- bei der Kasse mal nachhören, die können Ihnen sicher weiterhelfen.
Gruss
Czauderna

Hallo Herr Czauderna,
seit wann erfolgt die Auszahlung des Verletztengeldes für Arbeitnehmer nicht mehr durch die Krankenkasse? Habe ich da etwas verpasst?
Gruß
RHW

Hallo RHW,
ich bin ab heute im Urlaub, kann also nicht auf meine Daten zurückgreifen, aber bei uns war es zuletzt so, dass wir z.B. bei freiwillig Versicherten nicht mehr im Auftrag der BG. gezahlt haben sondern dass die BG. hier selbst ausgezahlt hat. Es ist durchaus möglich dass dies nur für freiwillig Versicherte gilt und nicht für den pflichtversicherten Arbeitnehmer, aber wie gesagt, ich bin im Urlaub, und wenn ich schreibe „zuletzt“, dann meine ich damit, wann ich selbst zuletzt mit der aktiven Bearbeitung von Krankengeld/Verletztengeld zusammengetroffen bin - das ist schon etwas her.
Wenn ich etwas genaueres ermittelt habe, melde ich mich nochmal.
Gruss
Czauderna

Hallo Herr Czauderna,
ich wünsche Ihnen einen schönen erholsamen Urlaub!

Mein Kenntnisstand ist folgender:

  1. Für pflichtversicherte Arbeitnehmer, für AN über der Versicherungspflichtgrenze und für Arbeitslosengeldbezieher gilt bei Arbeitsunfällen der Generalauftrag Verletztengeld zwischen Kranken- und Unfallversicherung. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung schickt die Kasse Formulare an den Arbeitgeber und das Mitglied, rechnet das Verletztengeld aus und zahlt es aus, sobald der Auszahlschein vorliegt. Wenn dieser Fall hier vorliegt, am besten bei der Kasse nachfragen.

  2. In allen anderen Fällen (z.B. Selbständige mit gesetzlicher Unfallversicherung oder geringfügig Beschäftigte) berechnet die Unfallversicherung das Verletztengeld selber. Die UV entscheidet nach dem „Einzelauftrag Verletztengeld“ selbständig, ob es das Verletztengeld selber auszahlt oder der Krankenkasse hierfür einen Auftrag erteilt. Bei dieser Konstellation ist es sinnvoller, direkt bei dem zuständigen UV-Träger nachzufragen.

Gruß
RHW

1 Like

Hallo RHW,
erstmal vielen Dank für die Urlaubswünsche.
Ja, Ihr Kenntnisstand wird dann wohl der aktuelle sein - dafür auch ein Sternchen.
Gruss
Czauderna