ich habe einen Aufhebungsvertrag und bin krankgeschrieben. Jetzt möchte die Krankenkasse den Arbeitsvertrag sehen in dem nur das Grundgehalt steht. Wie wird das Krankengeld berechnet? Sollte ich lieber zum Arbeitsamt gehen und mich gesund schreiben lassen?
Ich habe keine Sperrfrist aber eventuell eine Kürzung. Ich
möchte gern wissen, ob das Krankengeld höher ist als das
Arbeitslosengeld?
Hallo Marion!
Ich bin kein Fachmann auf diesen Gebiet, aber das Krankengeld beträgt i.d.R. 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder -einkommens, wobei das Arbeitslosengeld 67 % (mit mind. 1 Kind) bzw. 60 % (ohne Kind) des pauschalierten Nettoentgeltes beträgt.
Aber die w-w-w-Kollegen können bestimmt genauere Angaben machen
was heisst hier gesundschreiben lassen ???
Entweder du bist arbeitsunfähig und demzufolge nicht vermittelbar
oder du bist es nicht - soviel zur Einleitung.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Beschäftigungs-
verhältnisses hinausgeht, hast du Anspruch auf die Zahlung
von Krankengeld, dass sich aus deinem Verdinest errechnet, den
du im Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielt
hast.
Endet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch einen
Aufhebungsvertrag, dem du zugestimmt hast, kann die Krankenkasse
davon ausgehen, dass du die Versichertengemeinschaft vorsätzlich
belastest - ich betone „kann“ - muss aber nicht.
Stimme dem Aufhebungsvertrag zum Ende der Lohnfortzahlung, also
mit Ablauf von 42 Tagen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, zu
und du bist in jedem Falle aus dem Schneider.