Krankengeld?

Hallo,

ich habe einen Aufhebungsvertrag und bin krankgeschrieben. Jetzt möchte die Krankenkasse den Arbeitsvertrag sehen in dem nur das Grundgehalt steht. Wie wird das Krankengeld berechnet? Sollte ich lieber zum Arbeitsamt gehen und mich gesund schreiben lassen?

Danke
Marion

Hallo Marion!

Sollte ich lieber zum Arbeitsamt gehen und mich gesund
schreiben lassen?

Da Du einen Aufhebungsvertrag erwähnst, besteht die Gefahr, dass eine Sperrfrist von i.d.R. 12 Wochen fällig wird, falls nicht aus einem wichtigen Grund gekündigt wurde.
siehe:
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/sperrz…
http://www.arbeitsamt.de/hst/services/lis/alg/sperrz…

Gruß
Beowolf

Ich habe keine Sperrfrist aber eventuell eine Kürzung. Ich möchte gern wissen, ob das Krankengeld höher ist als das Arbeitslosengeld?

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Ich habe keine Sperrfrist aber eventuell eine Kürzung. Ich
möchte gern wissen, ob das Krankengeld höher ist als das
Arbeitslosengeld?

Hallo Marion!

Ich bin kein Fachmann auf diesen Gebiet, aber das Krankengeld beträgt i.d.R. 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder -einkommens, wobei das Arbeitslosengeld 67 % (mit mind. 1 Kind) bzw. 60 % (ohne Kind) des pauschalierten Nettoentgeltes beträgt.

Aber die w-w-w-Kollegen können bestimmt genauere Angaben machen :wink:

Gruß
Beowolf

Hallo,

was heisst hier gesundschreiben lassen ???
Entweder du bist arbeitsunfähig und demzufolge nicht vermittelbar
oder du bist es nicht - soviel zur Einleitung.
Wenn die Arbeitsunfähigkeit über das Ende des Beschäftigungs-
verhältnisses hinausgeht, hast du Anspruch auf die Zahlung
von Krankengeld, dass sich aus deinem Verdinest errechnet, den
du im Monat vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielt
hast.
Endet die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch einen
Aufhebungsvertrag, dem du zugestimmt hast, kann die Krankenkasse
davon ausgehen, dass du die Versichertengemeinschaft vorsätzlich
belastest - ich betone „kann“ - muss aber nicht.
Stimme dem Aufhebungsvertrag zum Ende der Lohnfortzahlung, also
mit Ablauf von 42 Tagen nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, zu
und du bist in jedem Falle aus dem Schneider.

Gruss

Günter