Krankengeld

Hallo,

Frau Muster hat ein Bronchitis. Der Heilungsverlauf zieht sich und Frau Muster wird bis 6 Wochen krankgeschrieben von ihrer Hausärztin.

Dann bekommt Frau M. aufgrund von Depressionen eine Überweisung zum Psychologen der auch die erste Krankmeldung in diesem Fall schreibt, da die Hausärztin grad in Urlaub ist. Nach Ablauf dieser Krankmeldung (2 Wochen) wird sie wieder wegen der Depressionen auch von der Hausärztin weiterhin krankgeschrieben. Insgesamt auch hier 6 Wochen.

Frau M. ist der Meinung sie bekommt kein Krankengeld sondern vollen Lohn, da hier zwei verschiedene Diagnosen vorliegen - die Brochitis und die Depression.

Der Arbeitgeber hat nach Ablauf der ersten 6 Wochen schon mit Krankengeld gerechnet und dann weniger überwiesen mit der Begründung dass die Depression ja schon vorher bestanden haben muss. Also handele es sich um eine Weiterbehandlung der Bronchitis.

Was sagen hier die Fachleute? Gegebenenfalls bitte ins richtige Brett verschieben.

LG

Hallo,

die Depression begann erst, als die Bronchitis beendet war? Klingt unwahrscheinlich, würde ich dem AN auch nicht abkaufen.

VG
EK

Hallo,
wenn die AU. wegen der zweiten Diagnose noch während der AU. wegen der ersten Diagnose eingetreten ist, dann handelt es sich um einen Fall, d.h. nach insgesamt sechs Wochen, ausgehend von der ersten Diagnose hört der Arbeitgeber auf und die Krankenkasse beginnt mit der Zahlung.
Gruss
Czauderna

die Depression begann erst, als die Bronchitis beendet war?
Klingt unwahrscheinlich, würde ich dem AN auch nicht abkaufen.

natürlich nicht, aber ab da wurde sie das erste mal behandelt.

Hallo,
wenn die AU. wegen der zweiten Diagnose noch während der AU.
wegen der ersten Diagnose eingetreten ist, dann handelt es
sich um einen Fall, d.h. nach insgesamt sechs Wochen,
ausgehend von der ersten Diagnose hört der Arbeitgeber auf und
die Krankenkasse beginnt mit der Zahlung.

Die Krankenkasse hatte bei der zweiten AU aber angefragt ob es denn eine neue Diagnose gäbe, denn sonst würde eben nach den ersten 6 Wochen bereits Krankengeld anstehen (?)

Hi!

Die Krankenkasse hatte bei der zweiten AU aber angefragt ob es
denn eine neue Diagnose gäbe, denn sonst würde eben nach den
ersten 6 Wochen bereits Krankengeld anstehen (?)

Naja, das Nachfragen kann mit evtl. weiteren Zusammenhängen zu tun haben.

Wie auch immer: Liegt eine Überschneidung vor, kann es dem Arbeitgeber egal sein, ob es sich um eine, zwei oder fünf verschiedene Diagnosen handelt, da er kein Entgelt fortzahlen muss.

Gruß
Guido

Frau Muster war also exakt 6 Wochen bis zum Musterdatum 31.01.12 wegen Bronchitis AU und hatte dann exakt und rein zufällig am 1.2. den Wochenlang vorher vereinbarten Termin beim Psychologen, der just an dem Tag eine AU wegen Depression ausgestellt hat, die nun wiederum exakt 6 Wochen fort dauert? Und auch nicht länger dauert?
Sachen gibt’s.
Und eine AU-würdige Depression ist von der Hausärztin vorher zudem völlig unbemerkt geblieben?
Wahnsinn.

Die Angelegenheit klingt so unglaubwürdig, dass nicht nur ggf. mit Überprüfung durch den MDK zu rechnen ist, sondern sich u.U. die Behandler darauf einrichten können, dass wer näher nachfragt. Je mehr Wirbel um die Angelegenheit gemacht wird, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass wer auf den Fall aufmerksam wird.

Frau Muster war also exakt 6 Wochen bis zum Musterdatum
31.01.12 wegen Bronchitis AU und hatte dann exakt und rein
zufällig am 1.2. den Wochenlang vorher vereinbarten Termin
beim Psychologen, der just an dem Tag eine AU wegen Depression
ausgestellt hat, die nun wiederum exakt 6 Wochen fort dauert?
Und auch nicht länger dauert?
Sachen gibt’s.

Nur weil es bei dir „wochenlang“ dauert bist du einen Termin beim Psychologen bekommst, heisst das noch lange nicht dass das bei Frau Muster kurzfristig nicht möglich war.

Und eine AU-würdige Depression ist von der Hausärztin vorher
zudem völlig unbemerkt geblieben?

Ja. Nicht jeder gesteht sich gleich zu eine Depression zu haben . So auch Frau M.

Die Angelegenheit klingt so unglaubwürdig, dass nicht nur ggf.
mit Überprüfung durch den MDK zu rechnen ist, sondern sich
u.U. die Behandler darauf einrichten können, dass wer näher
nachfragt. Je mehr Wirbel um die Angelegenheit gemacht wird,
desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass wer auf den Fall
aufmerksam wird.

Muss Frau M. wohl Angst haben *kopfschüttel*

Vorab nur aus reiner Neugier: Wenn es möglich war, als Erstpatient innerhalb von wenigen Tagen einen Termin bei einem Therapeuten zu bekommen, dann würde mich ganz ernsthaft und ohne negativen Hintergedanken interessieren, in welcher Region das war.

Ansonsten:
Ich habe nicht gesagt, dass die Story nicht stimmt, ich habe erhebliche Zweifel angemeldet und diese Zweifel sind völlig begründet, wenn man sich die Daten anguckt.

Hier gibt es zwei AUs, die auf exakt 6 Wochen angelegt sind, nicht länger gehen und exakt nahtlos aneinander gereiht sind. Das ist wirklich mehr als ungewöhnlich. Häufig anzutreffen ist, dass eine zweite AU zu einer anderen dazu kommt und die erste sich ggf. irgendwann während dessen ausläuft. Also ein ineinander greifen. Aber eben nicht dieser Übergang auf Kante und dann auch noch zufälligerweise mit dem Höchstzeitraum in Bezug auf Krankengeld.

Du kannst dir dein Kopfschütteln sparen. Ich habe darauf hingewiesen, dass den Beteiligten bei so etwas durchaus Ungemach drohen kann. Es bringt überhaupt nichts, den Boten verantwortlich zu machen.

Ärger droht nicht nur Frau M, wenn ggf. rückwirkend eine der AU-Zeiträume oder ggf. sogar beide für nicht existent erklärt, sonder auch denen, die die Bescheinigungen ausgestellt haben. (Du bis laut Vika in soweit vom Fach, dass es für dich ein Leichtes sein müsste, festzustellen, was für einen rechtlichen Stellenwert eine AU-Bescheinigung hat und was es bedeutet, wenn sie falsch ausgestellt wurde)

Daher würde ich mir als Frau M gut überlegen, was ich tue und ob ich mir sicher bin, ob die Sachlage einer gründlichen Überprüfung durch den MDK standhält.

Hallo, weil es für die KK so aussieht nach Aktenlage, dass die erste Krankheit ausgeheilt war, bevor die 2. begann, auch wenn dazwischen nicht gearbeitet worden ist. Tatsächlich trat aber die 2. Erkrankung während des Laufs der 1. hinzu, weil die Depression schon bestand, nur noch nicht eine AU-Bescheinigung ausgestellt wurde. Folglich gibt es keine Entgeltfortzahlung. VG EK

Vorab nur aus reiner Neugier: Wenn es möglich war, als
Erstpatient innerhalb von wenigen Tagen einen Termin bei einem
Therapeuten zu bekommen, dann würde mich ganz ernsthaft und
ohne negativen Hintergedanken interessieren, in welcher Region
das war.

http://home.meinestadt.de/kreis-heilbronn

Daher würde ich mir als Frau M gut überlegen, was ich tue und
ob ich mir sicher bin, ob die Sachlage einer gründlichen
Überprüfung durch den MDK standhält.

Ja, tut es, Frau M. war heute nochmal bei Ihrer Ärztin und die hat eindeutig die 2. Diagnose bestätigt. Merci.