Liebe/-r Experte/-in,
ich bin seit November arbeitslos und z.zt. krank. Ich hatte vom 12.05. - 23.06. eine Kur und wurde danach weiter krank geschrieben, das wird auch noch dauern.
Die Krankenkasse teilte mir nun mit, dass ich Krankengeld wie Arbeitslosengeld erhalte. Ist das richtig? Ich habe gehört, dass das Krankengeld vom letzten Lohn beim Arbeitgeber berechnet wird und 68 % beträgt?
Vielen Dank im Voraus!
Huehnergott
Hallo,
das Krankengeld wird nach dem letzten Einkommen vor Beginn der Arbeitsunfähigkit berechnet. Dies ist in Ihrem Falle das Arbeitslosengeld.
Grüsse Jürgen
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Hallo Jürgen,
vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht können Sie noch näheres erklären? Ich habe jetzt von der Krankenkasse einen Bescheid erhalten, dass ich das Krankengeld genau in der Höhe des Arbeitslosengeldes erhalte. Wie kann das sein? Wie wird das berechnet? Krankengeld wird doch nicht mehr abgezogen? Oder?
Vielen Dank im Vorraus!
Grüß Ingrid
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Hallo,
ja es wird genau die tägliche Höhe des Arbeislosengeldes als Krankengeld gezahlt.
Davon wird nichts mehr abgezogen.
Grüsse Jürgen
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hallo vorab,
habe diese Frage nicht erhalten, bzw. war zu dem Zeitpunkt (Aug.) im Urlaub.
vielleicht hilft die Antwort ja trotzdem noch.
Das Krankengeld hat ja eine Entgeltersatzfunktion, dass heisst es ersetzt das letzte Einkommen vor der Arbeitsunfähigkeit. Da Sie während der Arbeitslosigkeit krank geworden sind, erhalten Sie ab der 7. Woche kein Arbeitslosengeld mehr. Das Krankengeld ersetzt diesen „Verlust“.
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