Hallo Experte-Andres,
ich habe während meiner AU (Jahresvertrag) eine Kündidung zum 30.09.2009 erhalten.Habe ich trotzdem Anspruch auf Krankengeld.Und wenn ja wie lange?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.
MfG
Angela06
Hallo Experte-Andres,
ich habe während meiner AU (Jahresvertrag) eine Kündidung zum 30.09.2009 erhalten.Habe ich trotzdem Anspruch auf Krankengeld.Und wenn ja wie lange?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich im voraus.
MfG
Angela06
Hallo,
wenn die AU über den 30.09.09 hinaus weiter besteht, besteht ab 01.10.2009 Anspruch auf Krankengeld. Die höchst Anspruchsdauer beträgt 18 Monate- jedoch nur wenn keine Vorerkrankungen bestehen.
Grüsse
Hans-Jürgen