Krankengeld

Guten Tag,Wertes Mitglied von wer-weiss-was ,
ich bin seit drei Jahren arbeitslos und bekomme von der Barmer Krankengeld und bekam ein Schreiben :

Ende des Anspruchs auf Krankengeld
Sehr geehrter Herr Schlammer,
seit dem 1 5.06.2009 sind Sie arbeitsunfähig. Uns ist bewusst, dass damit nicht nur krankheitsbedingte Belastungen sondern auch finanzielle Sorgen verbunden sind. Daher fällt es uns nicht leicht, Ihnen unsere Nachricht zu übermitteln.
Auf Grund Ihrer Arbeitsunfähigkeit haben Sie wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Anspruch auf Krankengeld Auch eine zwischenzeitlich aufgetretene weitere Krankheit kann die Leistungsdauer leider nicht verlängern.
Zeiten, in denen der Anspruch auf Krankengeld ruht - zum Beispiel wegen Zahlungen durch Ihren Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit oder durch den Rentenversicherungsträger - werden auf die Höchstanspruchsdauer angerechnet.
Wurde die Arbeitsunfähigkeit von verschiedenen Erkrankungen verursacht, für die bereits früher ein Krankengeldanspruch bestanden hat, sind diese früheren Zeiten bei der Berechnung der Höchstanspruchsdauer zu berücksichtigen.
Für Sie ergibt sich folgende Regelung:
Der Dreijahreszeitraum Ihres Krankengeldanspruchs: 24.11.2006 bis 23.11.2009.
Nachfolgende Zeiten werden auf den Krankengeld-Höchstanspruch angerechnet:
vom 25.11.2006 bis 22.12.2006 vom 02.05.2007 bis 27.12.2007 vom 19.05.2008 bis 02.11.2008
Innerhalb der Dreijahresfrist beträgt die Gesamtzahl der Anrechnungstage somit 436 Tage.
Der Höchstanspruch läuft demnach am 01.11.2009 ab. Ihr Krankengeld wird letztmalig für diesen Tag gezahlt.

Meine Frage an Sie ,da ich aber bis März 2010 Arbeitslosengeld bekomme ,was ist wen ich noch einmal Krank werde ?
Bekomme dann kein Krankengeld oder muss jetzt schon Rente beantragen ?
Mit freundlichen Grüssen
W.Schlammer

Gute Tag, da ich selbst auch „nur“ Betroffene bin, kann ich Ihnen auf die Frage leider keine Antwort geben! Aber ich wünsche Ihnen alles Gute und vorallem schnelle Genesung!

Grüße Julia

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Hallo Herr Schlammer,

nach Ende des Dreijahresblockes am 01.11.2009 ergibt sich bei einer Arbeitsunfähigkeit bei gleicher Krankheit ein neuer Dreijahresblock mit neuem Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld, soweit zuvor 6 Monate arbeitslos ohne arbeitsunfähig gewesen zu sein oder 6 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung.

Problematisch ist, das bei Arbeitsunfähigkeit während Arbeitslosigkeit eine Verweisung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt für leichte Tätigkeiten möglich ist. Krankengeldanspruch ensteht nur bei Leistungsunfähigkeit von unter drei Stunden bezogen auf leichte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes.

Ein Rentenantrag wegen Erwerbsminderung wäre ggfs. zu empfehlen.

Ich rege vorher dringend eine Beratung bei einem Rentenberater an - Höhe der EM-Rente, HÖhe Arbeitslosengeld, derzeitiges Alter, frühestmöglicher Rentenbeginn, Schwerbehinderungseigenschaft?

Mit freundlichen Grüßen
Rentenberater
Siegfried Sommer