Krankengeld

Liebe/-r Experte/-in,
Mal angenommen Person X ist zur Zeit arbeitslos und bekommt ALG I bis zum 18.12.09. Dieser hat nun einen Bandscheibenvorfall und soll Operiert werden. Die Krankenkasse hat ihm jetzt mitgeteilt das sie ihm Krankengeld bis zum 18.12.09 bezahlt, danach nicht mehr, da er ja dann in ALG II( Hartz 4) fallen würde. Stimmt das so? Ist ja finanziell ein großer Unterschied der bis zu 600 Euro ausmacht. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

Hallo,

das stimmt so nicht. Wenn das ALG I während der AU endet, besteht einen Krankengeldanspruch auch über den 18.12.2009 hinaus weiter. Er kann sicht ja nicht bei der ARGE melden, da aufgrund der Arbeitsunfähigkeit keine Vermittlung möglich ist.
Grüsse
Jürgen

Vielen Dank für die schnelle Hilfe
Alfreda

hallo,
ja es ist richtig,dass Krankengeld Ersatz ist für Entgeltleistungen, also Gehalt oder Arbeitslosengeld. Leider wird heutzutage immer wieder versucht,dass Ende des ALG I durch geplante Arbeitsunfähigkeit zu verlängern. Das ist aber unsolidarisch und widerspricht dem Gedanken der Sozialversicherung. Aus der Anfrage entnehme ich, dass Sie sich bereits über die Anspruchshöhe Hartz IV informiert haben. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag rechtzeitig stellen.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen Dank für ihre Antwort.
Wie sie ja richtig erkannt haben, handelt es sich bei Person X um mich. Ich finde es halt nur ungerecht, da ich durch diesen Bandscheibenvorfall meine Suche nach einem neuen Arbeitsplatz vergessen kann und mich erst operieren lassen muß. Ich falle ob ich will oder nicht in Hartz 4 da die OP ja kurz vor Ablauf des Arbeitslosenbescheid statt findet und die Rehamaßnahmen dann in Hartz 4 statt finden.

Vielen Dank für die schnelle Hilfe
Alfreda

Hallo,

gerne geschehen.

Grüsse

Hallo
ich melde mich hier nochmal, weil ich etwas unsicher geworden bin. Ich habe auf meine Frage auf Krankengeld noch eine Antwort bekommen und die ist gerade umgekehrt. Sie sagt nämlich das es rechtens ist von der Krankenkasse mir ab 18.12.09 kein Krankengeld in Höhe meines Arbeitslosengeldes zu zahlen. Ich habe mal diese Antwort hier unten reingestellt. Geben sie mir doch bitte nochmal bescheid was sie davon halten. Mir brennt nämlich die Zeit unter den Nägeln. Ich habe heute nämlich erfahren das die Op unausweichlich ist und schon bald erfolgen soll. Vorab schon mal vielen Dank. Alfreda

ja es ist richtig,dass Krankengeld Ersatz ist für Entgeltleistungen, also Gehalt oder Arbeitslosengeld. Leider wird heutzutage immer wieder versucht,dass Ende des ALG I durch geplante Arbeitsunfähigkeit zu verlängern. Das ist aber unsolidarisch und widerspricht dem Gedanken der Sozialversicherung. Aus der Anfrage entnehme ich, dass Sie sich bereits über die Anspruchshöhe Hartz IV informiert haben. Wichtig ist, dass Sie diesen Antrag rechtzeitig stellen

Hallo,

ich sehe dies so, dass dies die Meinung des Schreibers ist, aber nicht die allgemein gültige Rechtslage.

Grüsse

Jürgen