Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe da etwas Kompliezierter Fall, meiner Meinung nach.
Ich versuche es so gut wie möglich es zu erklären:Meine AU begann am27.11.2008 mit einem Bandscheiben vorfall und Cervicobrachialgie, ich musste auch zur reha.In der reha wurde Hüftdysplasie festgestellt aber nicht behandelt auch nicht durch mein damaliegen Arzt der mich zur reha einwies.Krankgemeldet war ich trotzdem da ich wg der dysplasie (warscheinlich)gestrüzt bin und mir eine prellung zuzog.
Im November 2007 wurde dann der muskel an der Hüfte operiert.
Krankengeld bekam ich vom23.08.2007 bis 29.09.2007
Dann bekam ich wieder Arbeitslosengeld
Dann wiederrum Krankgemeldet.
Die 2 Op fand statt wegen der Hüftdysplasie .
Krankengeld vom 03.12.2007 bis 24.09.2008
Laut KKasse ist somit mein anspruch auf KGeld innerhalb von 3 jahren ausgeschöpft.
Es steht auch in dem Brief der KKasse:
Die 78-Wochen Frist gilt auch dann wenn während der 3 Jahre eine weitere Krankheit hinzugekommen ist(hebe damals wiederspruch einegelegt).Zeiten, in denen Ihr Arbeitgeber das Entgelt weitergezahlt hat, werden mitgerechnet.
Nun bin ich bei AAmt gemeldet und bekomme ALG I.
Meine Rechte Hüfte tut weh ich muss zum Arzt, bekomme dann Krankmeldung. Mein behandelde mich Arzt wird mich zur OP schicken um die Linke Hüfte Umstellen zu mpssen.Da mein ALG I aber am 14.01.2010 endet sind es mehr als 6 wochen Krankmeldung.
Wie werde ich dann versichert sein bzw steht mir dann neues Krankengeld über 78 wochen zu da neue Krankheit???
Von dem Beitrag FAQ:179 habe ich da leider nicht so viel verstanden sorry.
Wurde mich sehr freuen wenn Sie mir da weiter helfen Könnten
mfg
Johanna