Liebe/-r Experte/-in,
ich habe gehört, man würe nur eine begrenzte Zeit Krankengeld bekommen und dann in die Sozialhilfe abrutschen- stimmt das??? Gruß Ingo
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe gehört, man würe nur eine begrenzte Zeit Krankengeld
bekommen und dann in die Sozialhilfe abrutschen- stimmt das???
Gruß Ingo
Hallo,
es gibt innerhab einer 3-Jahresfrist Krankengeld für 18 Monate. Danach kann man sch beim Arbeitsamt melden und ALG I beantragen. lso kein ALG II.
Grüsse
Jürgen
Krankengeld ist eine vorübergehende Leistung für die Zeit de Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, nicht um Versicherungslücken auszufüllen. In dieser Zeit muss sich entscheiden, ob man wieder arbeitsfähig wird ohne auf Dauer /Zeit erwerbsgemindert ist = Rente etc.
Krankengeld ist keine von vornherein auf Höchstbezugsdauer angelegte Leistung. Ein automatischer Sozialhilfebezug folgt ebenfalls nicht.
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe gehört, man würe nur eine begrenzte Zeit Krankengeld
bekommen und dann in die Sozialhilfe abrutschen- stimmt das???
Gruß Ingo
Liebe/-r Experte/-in,
ich habe gehört, man würe nur eine begrenzte Zeit Krankengeld
bekommen und dann in die Sozialhilfe abrutschen- stimmt das???
Gruß Ingo
Hallo,
auf Krankengeld hat man zusammen mit der Lohnfortzahlung von 6 Wochen Anspruch für 78 Wochen. Vielleicht ist die Erwerbsminderung so weit herabgesunken, das ein Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung eingereicht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Siegfried Sommer
Rentenberater
Vielen Dank!!!
Kennst Du die Prozentzahl für Erwerbsminderung??? Gruß Ingo
Vielen Dank!!!
Kennst Du die Prozentzahl für Erwerbsminderung??? Gruß Ingo
Hallo Ingo,
von der DRV erhält man eine Renteninformation, wo die Rentenhöhe wegen Erwerbsminderung steht. Ansonsten von dort sich eine Rentenauskunft geben lassen.
Mit freundlichen Grüssen
Siegfried Sommer
Rentenberater
Vielen Dank- gruß Ingo