es geht nicht um mich (schon aufgrund meines Alters kann es nicht sein) sondern um einen Fall, den ich mal gelesen habe.
Ein Mann, der seit fast 50 Jahren bei einer Firma angestellt ist, wird zum ersten Mal in seinem Arbeitsleben länger als 6 Wochen krank. Dies allerdings nicht am Stück.
Nun hat er für dieses Jahr nur 68% seines Grundgehaltes bekommen.
Ist das rechtens? Und wenn ja, wo kann ich hierüber etwas nachlesen?
Vielen Dank schon mal für alle Antworten, die mir weiterhelfen.
wenn das Krankengeld gemeint ist, dann ist es richtig.
Man muss aber 6 Wochen am Stück krank geschrieben sein, dann tritt dieser Fall ein. Die Krankenkasse zahlt nur 68% aus.
Dahinter sind aber noch Sozialleistungen versteckt, die nicht extra bekannt gemacht werden.
Die KK zahlt nämlich noch die gesamten Sozialleistungen, werden aber in der Entgeldbescheinigung nicht extra angegeben, so dass diese nicht in der Steuerklärung mit verrechnet werden können.
Ich habe es so verlangt von der KK (war ein ewiger Kampf mit der Kasse) und war hocherfreut über eine wesentliche höhere Steuerrückzahlung, als ohne diesen geleisteten Sozialbeitrag, denn Krankengeld ist NICHT steuerfrei wie irrtümlich angenommen wird und so von den Kassen dargestellt wird.
Bei mir waren es ca 8 Monate Krankheit in einem Jahr.
MfG
Gerd
PS: Kommentar einer anderen Krankenkasse: Wir machen das seit 20 Jahren so, dass wir diesen Sozialbeitrag nicht bekannt geben.
Steckt da was dahinter, finanztechnisch???
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wenn das Krankengeld gemeint ist, dann ist es richtig.
Man muss aber 6 Wochen am Stück krank geschrieben sein, dann
tritt dieser Fall ein. Die Krankenkasse zahlt nur 68% aus.
Dahinter sind aber noch Sozialleistungen versteckt, die nicht
extra bekannt gemacht werden.
Die KK zahlt nämlich noch die gesamten Sozialleistungen,
werden aber in der Entgeldbescheinigung nicht extra angegeben,
so dass diese nicht in der Steuerklärung mit verrechnet werden
können.
Ist nicht ganz richtig. Die sechs Wochen müssen nicht am Stück sein, wenn die Folgeausfälle ursächlich der Ersterkrankung zuzuschreiben sind.
Beispiel: Du brichst dir einen Knochen, bist zwei Wochen krankgeschrieben, die Röntgenaufnahme weitere zwei Wochen später zeigt eine insuffiziente Heilung…
Die Sozialbeiträge sind üblicherweise in der Abrechnung aufgeschlüsselt. Dass dies bei dir anders ist, erstaunt mich.
Zur ursprünglichen Frage:
Nun hat er für dieses Jahr nur 68% seines Grundgehaltes bekommen.
Ist das rechtens?
Nein, ist es nicht. Der Arbeitgeber hat das Gehalt vollständig für die in diesem Jahr geleistete Arbeitszeit zu zahlen. Für die über sechs Wochen hinausgehende Ausfallzeit bekommt der Arbeitnehmer tatsächlich nur 70% (jedoch max. 90% des Nettoentgelts) abzügl. Sozialbeiträge.
Und wenn ja, wo kann ich hierüber etwas nachlesen?
In den von der Krankenkasse (KK) mit den Entgeltersatzbeantragungsformularen (klasse Wort, oder?) mitgeschickten Merkblättern - oder ruf einfach die nette Sachbearbeiterin deiner KK an.
Ein Mann, der seit fast 50 Jahren bei einer Firma angestellt
ist, wird zum ersten Mal in seinem Arbeitsleben länger als 6
Wochen krank. Dies allerdings nicht am Stück.
Das muss er auch nicht unbedingt.
Nun hat er für dieses Jahr nur 68% seines Grundgehaltes
bekommen.
Naja: Wie schon erwähnt wurde: Wenn es sich um Krankengeld handelt, passt das!
Um aus der Entgeltfortzahlung zu fallen (die berühmten sechs Wochen), muss man nicht sechs Wochen am Stück fehlen.
Wenn man innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahres!) aufgrund derselben Krankheit (und ihren Folgen) insgesamt länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, wird diese Zeit zusammengerechnet!
Wenn Du also im von Januar bis November jeden Monat eine Woche wegen derselben Ursache fehlst, bekommst Du ab Juli für die jeweiligen Wochen vom Arbeitgeber kein Geld mehr (zumindest nicht, wenn er sich an geltendes Recht hält! Es soll Arbeitgeber geben, die bis zu 9 Monaten Entgeltfortzahlung leisten, aber die sind die Ausnahme!).
Ist das rechtens? Und wenn ja, wo kann ich hierüber etwas
nachlesen?
Nicht nur das ist rechtens! Die meisten Unternehmen kürzen auch Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld) anteilig
Wühl Dich mal durch das SGB V (irgendwo zwischen den §§ 40 und 50) und durch die ersten §§ des Entgeltfortzahlungsgesetz…