Krankengeld

Liebe/-r Experte/-in,
Mein Arzt hat mir eine rückläufige AU ( u.a. 4 Bandscheibenvorfälle ) ausgestellt,anfangs Mai rückwirkend auf 03.02.11 .
Eine AU lehnte mein Hausarzt im Februar ab, u.a. mit der Begründung, daß während der Arbeitslosigkeit keine AU nötig sei was ich auch glaubte.
Es liegen mehrere Befunde und ein Gutachten der Bundesagentur für Arbeit der Krankenkasse vor, nachdenen ich meinen Beruf ( Koch ) nicht mehr ausüben kann.
Ich bin seit 17. Okt. 2010 arbeitslos. Zur Zeit nun Hartz 4.
Die Krankenkasse bewilligt kein Krankengeld da der Arzt angeblich nicht ausreichend darlegte ob eine Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Der medizinische Dienst hat ohne mich zu untersuchen der Krankenkasse dazu geraten.
Aufgrund der eingereichten Unterlagen könne auch nicht beurteilt werden ob Arbeitsunfähigkeit für leichte Tätigkeiten bestand.

Meine Frage: habe ich eine Chance Krankengeld zu bekommen oder soll ich erst gar kein Widerspruch wie nachfolgend einlegen:

gegen Ihr Schreiben vom 17.06.2011 Anerkennung der Arbeitsunfähigkeit lege ich Widerspruch ein.

Begründung:

Aufgrund den Ihnen bereits vorliegenden Gutachten unter anderem der medizinischen Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit, Befund des Kernspindes des städtischen Krankenhaus Neunkirchen , und Röntgenbilder sowie Befund der chirurgischen Praxis Dr. Christian ist eine Arbeitsunfähigkeit rückwirkend ausreichend nachgewiesen.

Aufgrund einer Aussage meines Hausarztes Dr. Fischer Schiffweiler ging ich davon aus dass keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt wird ( Aussage unter anderem – während der Arbeitslosigkeit brauch man keine AU-bescheinigung - ).

Erst nachdem daß Jobcenter mich darüber informierte, daß entgegen den Aussagen meines Hausarztes Dr. Fischer doch eine AU erforderlich sei, erhielt ich diese bei Dr. Christiansen und reichte sie umgehend ein.

Ein Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung liegt mir nicht vor und eine Untersuchung mit mir wurde nicht vorgenommen.

Bei meinem mehrfach bewiesenen Krankheitsbild ( nicht nur vier Bandscheibenvorfälle ) ist ganz klar eine arbeitsunfähig vorhanden. Herkömmliche Schmerzmittel wirken nicht mehr und führen zur Verschlechterung meines Gesundheitszustandes.
Bei solch einer Erkrankung bekommt so mancher bereits Rente.
Antrag auf Rente / Erwerbsminderung wurde gestellt ebenso wieTeilhabe am Arbeitsleben und REHA.
Die Ausübung einer Tätigkeit erschwert die Gesundheit.

Für eine Rückdatierung der AU kann es auch besondere Ausnahmen geben und zulässig sein. Wichtig ist dabei stets, dass der Arzt auch noch später seine Entscheidung medizinisch nachvollziehbar darlegen und beweisen kann.

Die Krankheit wurde bereits während meiner regulären Arbeitsverhältnisse festgestellt.
Dies auch durch Röntgenbilder bei Dr. Christiansen.

Arbeitsunfähigkeit bestand / besteht auch für leichte Tätigkeiten in einem zeitlichen Umfang für den ich mich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt habe bzw. für BA zur Verfügung stand.
Hier greift auch noch der Entgeltschutz innerhalb von 120 Tagen Arbeitslosigkeit. Arbeitslosigkeit bestand erst seit 17 Okt. 2010
( Bewilligungsbescheid liegt Ihnen vor ).

  • Somit haben Arbeitslose zwar keinen Berufsschutz. Die berufliche Qualifikation fließt aber insoweit in die Beurteilung der Zumutbarkeit einer Beschäftigung ein, als sie sich in dem Entgelt widerspiegelt, das der Bemessung des Arbeitslosengeldes zu Grunde liegt (Entgeltschutz). Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes können Arbeitslose somit nicht auf jede Tätigkeit des Arbeitsmarktes verwiesen werden. Maßstab für die Arbeitsunfähigkeit sind vielmehr nur Arbeiten, auf die sie nach dem Recht der Arbeitsförderung verwiesen werden können (zumutbare Beschäftigung). http://lexetius.com/2006,907 und vorausgehende Urteile.-
    Die Grenzen der Verweisbarkeit werden - wie im Bereich des Arbeitslosengeldes I – durch § 121 Abs. 3 SGB III bestimmt, also über Entgeltabstufungen. Damit ist die Verweisung auch krankenversicherungsrechtlich immer unzumutbar, wenn das aus den möglichen Beschäftigungen erzielbare Nettoeinkommen unter Berücksichtigung der mit der Beschäftigung zusammenhängenden Aufwendungen niedriger ist als das Arbeitslosengeld (wäre). http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__121.html Während der ersten drei bzw. sechs Monate der Arbeitslosigkeit liegt die Grenze noch wesentlich höher. -

Lieber Viktor,
Ich kann dir bei deiner Frage gar nicht helfen, kenne mich mit den Harz 4 Gesetzen und Aufführungsbestimmungen nicht aus. sorry

Was mich aber interessiert - wie kann dich ein Arzt rückwirkend von mehr als einem 1/4 Jahr Krank schreiben.
Warst dort regelmäßig in Behandlung ( jede Woche ).
Bedenke ein Röntgenbild sagt nichts über die Schmerzen aus. Auch über die Arbeitsfähigkeit kann man sich kein Bild machen, wenn es nicht im Gutachten steht.
Gruß jochen

Lieber Victor, es tut mir sehr leid. Ich kann Ihnen mit meinem Wissen nicht zur Verfügung stehen. Mein Fachgebiet sind Schäden an Gütern aller Art, die zu Land zu Wasser oder zur Luft transportiert und versichert werden.
Ich wünschen Ihnen viel Glück.
SAB 200611

Hallo Viktor,
leider kann ich nicht weiterhelfen, da ich
mich in dem Metier Krankenversicherung/Kranken-
geld nicht so gut auskenne.

Gruß le montana