Krankengeld

Hallo liebe Experten,

folgender hypothetische Fall:

Jemand hat am 25.10.04 eine neue Stelle angetreten. AG ist eine Zeitarbeitsfirma. Der entsprechende Tarifvertrag ist der iGZ-DGB-Manteltarifvertrag.

Eine gute Woche später, am 2.11., ist dieser Jemand krank geworden und wurde vom Arzt für 4 Tage „krankgeschrieben“. Attest wurde an AG und Krankenkasse weitergeleitet.

Aus der Gehaltsabrechnung für November (die erst kürzlich zugeschickt wurde) geht hervor, dass für diese 4 Tage kein Gehalt bezahlt wurde/wird.

Auf Rückfrage teilt der AG mit, das sei halt so, wäre Gesetz usw.; in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses sei die Krankenkasse dafür „zuständig“ und müsse Krankengeld zahlen. Allerdings geht dies weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus dem Tarifvertrag hervor (es sei denn, dieser Jemand hätte Tomaten auf den Augen…).

Meine Frage hierzu lautet nun: ist das tatsächlich so, auch wenn weder im Arbeitsvertrag noch im Tarifvertrag ein Hinweis darauf zu finden ist? Und müsste die Krankenkasse automatisch das Krankengeld zahlen, oder machen die das nur auf eine Aufforderung hin?

Im Archiv habe ich dazu leider nichts gefunden…

Vielen Dank für evtl. Antworten!

Gruss und schönes Wochenende,
„Raven“

Hallo Raven,

der erste Gedanke den ich dazu hatte war: So ein Quatsch, das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt doch, dass der AG weiter zu zahlen hat.

Dann habe ich deinen Text genauer gelesen und gesehen dass derjenige noch keine 4 Wochen im Arbeitsverhältnis stand - er also auch noch keinen Anspruch auf die Entgeltfortzahlung durch den AG hat. ( EntgFG §3 III )

Insofern ist es richtig, dass der AG nicht zahlen muss.
Besteht Anspruch auf Krankengeld? Ich weiss es nicht. Es ist aber mE. eine Leistung die man bei seiner Krankenkasse beantragen muss.

Gruß Ivo

Hallo

Auf Rückfrage teilt der AG mit, das sei halt so, wäre Gesetz
usw.; in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses sei die
Krankenkasse dafür „zuständig“ und müsse Krankengeld zahlen.

Das ist korrekt.

Allerdings geht dies weder aus dem Arbeitsvertrag noch aus dem
Tarifvertrag hervor (es sei denn, dieser Jemand hätte Tomaten
auf den Augen…).

Das geht aus dem Gesetz hervor und muß auch nicht im AV oder TV stehen.

Also: Krankenkasse anrufen.

Gruß,
LeoLo

Hallo Raven und Ivo,
habe in meiner Info CD folgenden Hinweis gefunden:

Nach Ablauf des gesetzlichen Sechs-Wochen-Zeitraums zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Arbeitsentgelt nicht mehr weiter. Mit leeren Händen stehen Sie aber auch dann nicht da: Sie bekommen zunächst unbegrenzt(???shiny) von der Krankenkasse Krankengeld und zwar in Höhe von 70 Prozent Ihres Arbeitsentgeltes. Der Anspruch auf Krankengeld besteht übrigens auch während der vierwöchigen Wartefrist nach Aufnahme Ihres Arbeitsverhältnissses, in der Sie keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben…
also müßte die Krankenkasse die 4 Tage übernehmen.
MbG shiny

Danke!
Vielen Dank an alle für die Antworten. Der Jemand wird sich gleich mal mit der Krankenkasse in Verbindung setzen…

Gruss
„Raven“