Krankengeld

Der Fall:

Herr X. fängt eine neue Arbeit an und wird nach 2 Tagen krank.
Magen-Darm

er ist nun krank geschreiben für 3 Tage.
Kriegt er Geld von seinem Arbeitgeber oder geht er leer aus???

Hallo,

einmal googeln,

Entgeltfortzahlungsgesetz

§3 Abs.3 …Anspruch entsteht nach 4 wöchiger ununterbrochenen Zugehörigkeit…

Er geht leer aus.

Viele Grüsse
T.

Kommt darauf an
Hi!

er ist nun krank geschreiben für 3 Tage.
Kriegt er Geld von seinem Arbeitgeber oder geht er leer aus???

Was im Gesetz steht, wurde schon beantwortet!

Es gibt aber durchaus Tarifverträge, die etwas anderes regeln, auch im Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung kann eine andere Regelung getroffen werden - ob so etwas aber hier greift, müsste geklärt werden!

Ist nichts vereinbart, dann bekommt der AN keine Lohnfortzahlung. Er bekommt Krankengeld von der Krankenkasse.

LG
Guido

Nicht ganz leer
Hi!

Entgeltfortzahlungsgesetz

§3 Abs.3 …Anspruch entsteht nach 4 wöchiger ununterbrochenen
Zugehörigkeit…

Er geht leer aus.

Aber nur vom Arbeitgeber. Er bekommt für diese 3 Tage durchaus Krankengeld von seiner Krankenkasse (sofern er nicht vergisst, selbiges zu beantragen).

LG
Guido

Nachtrag
Hallöchen,

Er geht leer aus.

Aber nur vom Arbeitgeber. Er bekommt für diese 3 Tage durchaus
Krankengeld von seiner Krankenkasse (sofern er nicht vergisst,
selbiges zu beantragen).

… und falls noch jemand fragen sollte, wo denn das bitte steht *hüstel*

-> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html

MfG

Oder bei OBI
Huhu!

… und falls noch jemand fragen sollte, wo denn das bitte
steht *hüstel*

tztztz

-> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html

oder 14 Threads weiter unten
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarticl…

LG
Guido