Krankengeld

Person A war im Januar 2006 krank geschrieben. Danach hat diese Person ganz normal ihre Arbeit wieder aufgenommen. Im April/Mai war Person A dann nochmals für 6 Wochen krank geschrieben. Der Arbeitgeber B hat während der ganzen Zeit den entsprechenden Lohn ausgezahlt.
Im Juli meldete sich dann die Krankenkasse X, weil sie von sich aus einen Antrag auf Entgeldersatzleistung(Krankengeld) gestellt hat und sich selbsständig mit dem Arbeitgeber B in Verbindung gesetzt hat.

War das Verhalten der Krankenkasse X in Ordnung?
Welche Konsequenzen ergeben sich für Person A?

Hallo,
von der Rechtslage her, wenn die neue Erkrankung mit der Vorerkrankung
in ursächlichem Zusammenhang steht, unfd zwischen den beiden Erkrankungen
keine sechs Monate vergangen sind ist es so, dass der Arbeitgeber
keine Lohnfortzahlung mehr leisten muss und Anspruch auf Krankengeld besteht.
Aber, es gibt keine Rechtsverordnung, die eine Krankenkasse zwingt,
dies von sich aus zu klären, die geschieht grundsätzlich nur auf Nachfrage des Arbeitgebers. Der Nachteil i8n diesem Falle liegt
einwandfrei beim Versicherten und bei der Krankenkasse.
Der Versicherte hat einen Nettoverlust von mindestens 13,75 %
die Krankenkasse die entsprechende Krankengeldleistung.
Nur der Arbeitgeber hat den Vorteil.
Hier wäre nun mit der Krankenkasse zu klären, ob der Arbeitgeber
diese Anfrage getätigt .
Fazit- schön dumm von der Kasse, wenn dies nicht der Fall war,
ansonsten aber korrekt.
Gruss
Czauderna