Krankengeld ab wann

Hallo,
Ein Arbeitnehmer ist eine ganze Woche vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben. Danach hat er offiziell einen freien Tag und anschließend genehmigten Urlaub. Im Urlaub geht er erneut zum Arzt und ist ununterbrochen länger als 6 wochen vom Arzt arbeitsunfähig geschrieben. Zählt dann für das krankengeld die Zeit ab der zweiten, nach dem Urlaub, erhaltenen Krankmeldung oder zählen die 6 Wochen schon ab der ersten AU?
Danke für alle Antworten

Hallo,

ob die AUs zusammengezählt werden, hängt von der bescheinigten Diagnose ab.

Alberca

Ah ok, danke, dann muss der diagnose Schlüssel identisch sein? Von der ersten AU und denen, die nach dem Urlaub ausgestellt wurden?

Hallo,

ist der Diagnoseschlüssel identisch oder bezieht er sich auf eine gleichartige Erkrankung, werden die Zeiten zusammengerechnet gem. § 58 Abs. 1 SGB V:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
Das ist auch unabhängig davon, ob der Arzt „Ersterkrankung“ ankreuzt.

Sind auf der Bescheinigung mehrere Diagnoseschlüssel angegeben, zählen alle angegebenen Schlüssel je für sich. Manche Ärzte tragen leider nach dem Motto „Viel hilft viel“ ein und schaden damit ihren Patienten.

Alberca

Hallo,
ergänzend dazu - wenn mehrere Diagnoseschlüssel auf einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vermerkt sind, ist meist die erste Diagnose auch die Arbeitsunfähigkeit auslösende.
Der Arbeitgeber muss sich übrigens bei der Krankenkasse erkundigen, ob die beiden Arbeitsunfähigkeiten im Zusammenhang stehen und er die erste auf die sechs Wochen anrechnen kann.
Gruss
Czauderna