Krankengeld, ALG I und Hartz IV

Guten Tag,

angenommen, dass:
Frau X hatte ein Arbeitsplatz. Das Arbeitsverhältnis wurde aufgelöst. Frau X bekam ALG I und wurde krank (Bandscheibenvorfall).
In der Reha stellte sich noch eine Hüftdysplasie heraus. Frau X bekam danach Krankengeld.
Danach wurde sie wieder bei der Arbeitsagentur angemeldet und bekam wieder ALG I.
Sie wurde wegen der Dysplasie operiert. Jetzt ist sie ausgesteuert, bei der AA wieder angemeldet und bekommt NOCH ALG I, aber nur bis Januar.
Frau X hat Schmerzen in der linken Hüfte, die noch dieses Jahr operiert werden muss.

Die AA meinte, Frau X solle Bewerbungen schreiben. Da sie Einschränkungen hat (wg. Bandscheibenvorfalls und Hüftdysplasie) kann sie nicht alle Arbeiten verrichten, auch nicht in ihren ehemaligen Job), was der AG auch weiß, da sie auch schon beim Medizinischem Dienst war (Unterlagen liegen dem Amt vor).

Wie sieht die weitere Lage der Frau X aus?
(Alleine schon wegen des anstehendem Hartz IV.)

Wenn die OP in diesem Jahr stattfindet: Wie wird sie versichert sein?
Bzw. muss sie sich vorher doch für Hartz IV anmelden?

Wenn Alg I ausläuft, bleibt Frau X nur noch Alg II übrig. Alg II rechtzeitig zu beantragen, liegt in eigenem Interesse. Rechtzeitig heißt: Vier Wochen vor Ablauf Alg I.
Von der Beschreibung her ist die aktuelle medizinische Lage ein Fall für eine Anschlussheilbehandlung oder für eine Reha-Maßnahme über die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Es kommt nur die DRV in Frage, weil hier eindeutig die Arbeitsfähigkeit, deren Erhalt oder Verbesserung, im Vordergrund steht. Während dieser Maßnahme wird Alg II weitergezahlt; die ARGE leistet vor und holt sich das Geld von der DRV.

Ich habe da etwas Kompliezierter Fall, meiner Meinung nach.
Ich versuche es so gut wie möglich es zu erklären:Frau X AU begann am 27.11.2008 mit einem Bandscheiben vorfall und Cervicobrachialgie, Sie musste auch zur reha.In der reha wurde Hüftdysplasie festgestellt aber nicht behandelt auch nicht durch Ihren damaliegen Arzt der Frau X zur reha einwies.Krankgemeldet war Frau x trotzdem da Sie wg der dysplasie (warscheinlich)gestrüzt ist und sich eine prellung zuzog.
Im November 2007 wurde dann der muskel an der Hüfte operiert.
Krankengeld bekam Frau X vom23.08.2007 bis 29.09.2007
Dann bekam Frau X wieder Arbeitslosengeld
Dann wiederrum Krankgemeldet.
Die 2 Op fand statt wegen der Hüftdysplasie .
Krankengeld vom 03.12.2007 bis 24.09.2008
Laut KKasse ist somit anspruch auf KGeld innerhalb von 3 jahren ausgeschöpft.
Es steht auch in dem Brief der KKasse:
Die 78-Wochen Frist gilt auch dann wenn während der 3 Jahre eine weitere Krankheit hinzugekommen ist(hebe damals wiederspruch einegelegt).Zeiten, in denen Ihr Arbeitgeber das Entgelt weitergezahlt hat, werden mitgerechnet.

Nun ist Frau X bei AAmt gemeldet und bekommt ALG I.
Ihre Rechte Hüfte tut weh Sie muss zum Arzt, bekommt dann Krankmeldung. Der behandelde Frau X Arzt wird Sie zur OP schicken um die Linke Hüfte Umstellen zu müssen.Da Frau X ALG I aber am 14.01.2010 endet sind es mehr als 6 wochen Krankmeldung.
Wie wirdFrau X dann versichert sein bzw steht Frau X dann neues Krankengeld über 78 wochen zu da neue Krankheit???
Von dem Beitrag FAQ:179 hat Frau X da leider nicht so viel verstanden sorry.
Wurde mich sehr freuen wenn Sie da weiter helfen Könnten

Mit dem Bezug auf FAQ179 kann ich nichts anfangen.
Ob ein erneuter Krankengeldanspruch entstanden ist, muss die Krankenkasse entscheiden. Vor jeder Operation muss die Krankenkasse die Kostenübernahme erklären, sonst passiert nichts. Wie bereits geschrieben, bleibt nach dem Alg I nur Hartz IV übrig. Wie gesagt: Früh genug beantragen! Während dieser Zeit besteht die Krankenversicherung weiter, man kann also weiterhin zum Arzt gehen. Selbst wenn ein erneuter Krankengeldanspruch nach dem 14.01.2010 entstünde, muss die ARGE erst mal vorleisten, bis über den Antrag auf Krankengeld entschieden wurde. Das kann erfahrungsgemäß dauern. Nur so lange kann man ja von nichts nicht lange leben!
Zwecks Klärung der Krankengeldzeiten lässt sich eindeutig am AUD-Beleg klären, für welche Diagnosen Krankengeld gezahlt wurde. Neben der Krankenkasse ist auch die Verbraucherzentrale oder eine Patientenberatung neutraler Ansprechpartner; notfalls ein Anwalt einschalten.

Vielen Dank für die Antwort,
Vielleicht ist noch jemand im Forum der in solcher Situation auch war oder ist und könnte mir da etwas näheres sagen, wurde mich freuen,
Besten dank voraus