Krankengeld als Einkommen bei AlG I-Berechnung?

Hallo zusammen,

bei der AlG I-Berechnung wird ja das durchschnittliche EK der vergangenen zwölf Monate herangezogen.

Was ist, wenn man in den letzten zwölf Monaten KG bezogen hat? Wird dann das KG in dieser Durchschnittsberechnung berücksichtigt oder das normale EK, das man erhalten hätte, wenn man nicht krank gewesen wäre?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Hallo, letztes Jahr war es so, dass der Zeitraum dann auf 2 Jahre verlängert wurde und daraus der Durchschnitt errechnet wurde. Allerdings wurde da dann der gesamte Zeitraum genommen.
Genau und aktuell steht es wohl im Sozialgesetzbuch 3, ab § 130. Schau da mal nach. Gute Besserung.

Hallo, Ihre Frage ist leider an den falschen gerichtet. Ihre Frage betrifft Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit). Ich „mache“ Arbeitslosengeld II (jobcenter). Bitte stellen Sie Ihre Frage ins Forum. Da sind Kollegen aus der Agentur, die Ihre Frage sicher beantworten können.

Hallo,

bei der AlG I-Berechnung wird ja das durchschnittliche EK der
vergangenen zwölf Monate herangezogen.

Nein, Arbeitsentgeld, guck http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__151.html

Wird dann das KG in dieser Durchschnittsberechnung
berücksichtigt

Da nicht bekannt ist, was du unter KG verstehst, ist keine Antwort möglich.

Gruß
Otto

Arbeitsamt (alt) -> Arbeitsagentur & Jobcenter
hi,

Hallo, Ihre Frage ist leider an den falschen gerichtet. Ihre
Frage betrifft Arbeitslosengeld I (Agentur für Arbeit). Ich
„mache“ Arbeitslosengeld II (jobcenter). Bitte stellen Sie
Ihre Frage ins Forum.

in welches andere denn? Dies hier trägt noch den veralteten Titel „Arbeits- und Sozialamt“ und war ursprünglich auch für Fragen zum AFG bzg. später SGB III vorgesehen.

Hallo zusammen,

Hallo,

bei der AlG I-Berechnung wird ja das durchschnittliche EK der
vergangenen zwölf Monate herangezogen.

Grundsätzlich ja.

Was ist, wenn man in den letzten zwölf Monaten KG bezogen hat?
Wird dann das KG in dieser Durchschnittsberechnung
berücksichtigt oder das normale EK, das man erhalten hätte,
wenn man nicht krank gewesen wäre?

Dann wird gem. § 150 Abs. 3 SGB III der Bemessungszeitraum auf zwei Jahre erweitert.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__150.html
Somit wird durch diese Erweiterung das Entgelt vor Beginn der Krankengeldzahlung als Grundlage zur Berechnung des ALG I herangezogen.

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

&Tschüß

DU

Wolfgang

Hallo,

ich gehe mal davon aus - Krankengeld bis Leistungsende - hier ist die Agentur fuer Arbeit der richtige Ansprechpartner - falls bis LE gezahlt wurde, gibt es eine Durchschnittsberechung, die niedriger ausfällt, als normales ALG I
mal selber schauen auf Agentur für Arbeit -Seite im Internet