Krankengeld am Wochende

Hallo liebe Experten/in,

folgender hypothetische Fall:

Jemand ist bei der Krankenkasse IKK-Direkt in Kiel gesetzlich versichert. Es geht darum, das dieser jemand dann 11 Wochen krank wegen eines komplizierten Fingerbruch war. Ab der 7.Woche bekam dieser jemand Krankengeld von der Krankenkasse. Sein letzter Tag der Arbeitungsunfähigkeit wurde von Arzt auf den 23.12.2007 datiert. Aber die Krankenkasse will nur bis zum 21.12.2007 Krankengeld bezahlen mit der Begründung weil die letzten 2 Tage auf Samstag bzw Sonntag fallen.

Meine Frage: Muß die Krankenkasse auch für den 22.12.07 und den 23.12.07 Krankengeld bezahlen? Wie hoch sind die Erfolgschancen?

Orginaltext der Krankenkasse:

Unter Hinweis auf die bestehenden arbeitunfähigkeits-Richlienen setzt wir Sie über folgendes in Kenntnis. Wenn der letzte Tag der Arbeitsunfähigkeit auf ein Samstag bzw. Sonntag fällt, ist zu prüfen, ob einerseits an Wochenenden die Arbeitsleistung gefordert ist und andererseits tatsächlich während des Wochendes Behandlungs- und Therapiebedürftigkeit besteht. Allein die Schonung und Erholung reicht für die Annahme von Arbeitsunfähigkeit nicht aus. Da bei Ihnen Samstag und Sonntag keine Therapie stattfand und Sie nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet waren, ist von Arbeitsfähigkeit auszugehen. Foglich besteht der Krankengeldanspruch nur bis einschließlich 21.12.2007.

Vielen Dank für evtl. Antworten!

Gruß Jürgen

Das betrifft eher das Brett Versicherungen, als das Brett Arbeitsrecht…

Ende der AU
Hi!

Wenn die Kasse bescheinigt, dass am Freitag die Arbeitsunfähigkeit endete, ist der AG ab dem Samstag wieder in der Pflicht.

Ich sehe da jetzt nicht wirklich ein Problem…

LG
Guido

Hallo Guido!

Wenn die Kasse bescheinigt, dass am Freitag die
Arbeitsunfähigkeit endete, ist der AG ab dem Samstag wieder in
der Pflicht.

Ich sehe da jetzt nicht wirklich ein Problem…

Ich schon, der Arzt hat bescheinigt bis einschließlich Sonntag und
nun behauptet die Kasse er währe Arbeitsfähig gewesen trotz
Bescheinigung des Arztes.

Also ich finde das reichlich merkwürdig, auch die Argumentation der
Kasse, nur weil kein Arbeitstag vorlag zu unterstellen man wäre
arbeitsfähig.

Hat die Krankenkasse neuerdings zu entscheiden wann jemand
arbeitsfähig ist?

Gruß
Stefan

Hi!

Hat die Krankenkasse neuerdings zu entscheiden wann jemand
arbeitsfähig ist?

Im Zweifel ganz klar: Ja!
Guhgel mal nach MDK…

LG
Guido

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Danke dir (owT)
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