Krankengeld Anspruch gegeben?

Hallo,
Ich würde vor kurzem arbeitslos und habe mich online arbeitssuchend gemeldet. Bevor ich persönlich beim Arbeitsamt war um mich arbeitslos zu melden hatte ich einen Unfall mit anschließendem Krankenhausaufenthalt und bin für ca weitere 6 Wochen arbeitsunfähig, so das das Arbeitsamt meine Arbeitslosenmeldung aus diesem Status heraus beim Arbeitsamt nicht erfolgen kann.
Nun meine Frage: wie geht es für mich finanziell weiter ? Habe ich zB Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse ?
Vielen Dank im Vorraus.
Christian

Hallo,

begann die Arbeitsunfähigkeit noch während des bestehenden Arbeitsvertrages ?

Alberca

Hi,
eher nein.

Ich verstehe das so, dass der Unfall zeitlich zwischen der Online-Arbeitslosmeldung und der persönlichen Meldung geschah.

Gruß
Christa

Hallo und schon mal danke!
Ja genau, und da ich nun arbeitsunfähig bin kann ich mich nich arbeitslos melden und bekomme somit kein Arbeitslosengeld.
Was nun ?

Hallo, nein , ich wurde erst arbeitslos, dann passierte der Unfall bevor ich mich persönlich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet habe und nun weiß ich nicht wie es weitergeht.

Hast Du Dich denn mittlerweile bei der Arbeitsagentur persönlich gemeldet bzw. einen Termin für die persönliche Antragstellung ?

Wann endete das Arbeitsverhältnis ?
wann passierte der Unfall ?
Wann hast du Dich bei der AA online gemeldet?

Alberca

1 Like

Ich würde Ende September arbeitslos, habe mich am 01.10. Online Arbeitsuchende gemeldet. Unfqll war am 03.10. und Krankenhaus bis 16.10.Ich habe mich nachdem ich aus dem Krankenhaus kam beim Arbeitsamt persönlich vorgestellt, aber die bearbeiten meinen Fall nicht solange ich arbeitsunfähig bin …

Hallo,

bei Bedürftigkeit am besten beim Jobcenter Arbeitslosengeld II beantragen. Sonst ggf. über Wohngeld und Kindergeldzuschuss informieren.

Wenn die Arbeitsunfähigkeit nur im Oktoer besteht, gibt es evtl. Krankengeld. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen immer sofort bei der Krankenkasse einreichen und Krankengeldantrag ausfüllen. Es ist aber wichtig, ob das das Jobcenter Alg II bewilligt und ggf. Familienversicherungsanspruch über Eltern oder Ehegatten besteht.

Gruß
RHW

Hallo,
wenn aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses ein Krankengeldanspruch bestand, dann kann, wie RHW auch schon geschrieben hat ggf. im Rahmen des nachgehenden Leistungsanspruchs ein Krankengeldanspruch für die Dauer von einem Monat bestehen, also in deinem Fall vom 3.10. - 31.10.2019, aber die Betonung liegt hier auf „kann“. Es gibt Ausschlüssgründe, z.B. Ansprujch auf Familienversicherung, von daher, sich genau bei der Kasse erkundigen - sofort und persönlich wäre da die beste Lösung.
Gruss
Czauderna

Das dürfte nicht hinhauen, angesichts der Aussage: