Die Person war ca. etwas mehr wie ein halbes jahr Krank(Psychisch).Bis zum 07.02.2009,ab da kam ALG1. Dann erneute Arbeitsaufnahme bei einem neuen Arbeitgeber am 23.04.2009. Am 18.05.2009 kam ein erneuter Rückfall.Arbeitgeber hat Lohnfortzahlung geleistet,KKH hat bis jetzt nicht gezahlt,aber die Person auch nicht informiert. Jetzt will der ARbeitgeber Lohn für den halben monat Mai wieder haben,da ja angeblich KG gezahlt wurde. Die Person hat aber keines erhalten,es wurden ihr nicht mal Auszahlscheine ,noch die höhe des KG Anspruchs mitgeteilt. Wie hat die Person sich jetzt zu verhalten? Kann die KKH die Zahlung verweigern? Die person hätte ja noch knapp ein Jahr anspruch auf KG,wurde ja nicht ausgesteuert.
da noch kein Entgeltfortzahlungsanspruch entstanden ist, besteht sofortiger KG-Anspruch. Die AU muss allerdings der KK gemeldet werden und das KG muss beantragt werden. Wurde das überhaupt schon gemacht?
die AU Belege sind immer gleich an die KKH weitergeleitet worden. Bei mehreren Telefonischen gesprächen , zwecks kostenübernahme eines Psychologen , wurde die KKH Mitarbeiterin gefragt, ab wann denn KG anspruch besteht. Die meinte nur , das würde alles automatisch laufen. Der Arbeitgeber hat allerdings jetzt erst von der KKH erfahren, das anscheinend ab dem 18.05.2009 KG-Ansoruch bestünde und fordert jetzt natürlich den halben Lohn für Mai zurück.Na ch nochmaliger Telefonischer Anfrage in der 26.KW bei der KKH wurde am telefon mitgeteilt,es würde alles laufen. Nur ,warum die KKh jetzt erst beim KG acktiv wird vertseht keiner.