Krankengeld Auszahlschein wann ausfüllen lassen

Hallo,

Y bezieht seit längerem Krankengeld, alle 14 tage lässt sich Y den auszahlschein vom Arzt ausfüllen und Unterschreiben.

der nächste termin wäre am 12.04.11 und da der arzt vom 18.04. bis 26.04. 11 im urlaub ist , wird AU bis 27.04. laufen und das auch der nächste arztbesuch sein . So wird es auf dem Auszahlschein ausgefüllt.

Nur fährt Y am 27.04. in die med. reha kostenträger DRV also Übergangsgeld.

Jetzt die fragen:

Muss Y am 26.04. zum vertretungsarzt oder reicht der auszahlschein vom 12.04.?
Wie muss nach Reha entlassung mit wieterer AU vorgegangen werden?
Dann normal auszahlschein ausfüllen lassen vom Arzt ?

MFG Vincent

Hallo,

Y bezieht seit längerem Krankengeld, alle 14 tage lässt sich Y
den auszahlschein vom Arzt ausfüllen und Unterschreiben.

der nächste termin wäre am 12.04.11 und da der arzt vom 18.04.
bis 26.04. 11 im urlaub ist , wird AU bis 27.04. laufen und
das auch der nächste arztbesuch sein . So wird es auf dem
Auszahlschein ausgefüllt.

Nur fährt Y am 27.04. in die med. reha kostenträger DRV also
Übergangsgeld.

Jetzt die fragen:

Muss Y am 26.04. zum vertretungsarzt oder reicht der
auszahlschein vom 12.04.?

Nein und nein - wenn er auf das Geld bis zum 26.4. warten kann bis nach der Reha dann reicht er eben den Auszahlschein nach - er könnte aber auch jemanden beauftragen den Schein am 27.4. vom Arzt ausfüllen zu lassen und bei der Kasse abzugeben. Auf den Schein vom 12.04. bekommt er auch nur Krankengeld bis 12.04.2011

Wie muss nach Reha entlassung mit wieterer AU vorgegangen
werden?

wenn er Arbeitsunfähig entlassen wird, dann geht die Arbeitsunfähigkeit zunächst mal aus dem Entlassungsschein hervor - den Auszahlschein kann er nachreichen.
Vorsicht - wenn er arbeitslos ist, sollte er auf jeden Fall direkt am Tage der Entlassung oder direkt am nächsten Tag bei Arzt aufkreuzen und sich die AU. (auf einem Auszahlschein) bestätigen lassen - manche kassen kommen da auf ganz üble Gedanken.

Dann normal auszahlschein ausfüllen lassen vom Arzt ?

ja. dann geht es „normal“ weiter.

MFG Vincent

Gruss
Czauderna

hallo ,

danke für die schnelle antwort. noch eine frage:
mal angenommen Y wird zwar als arbeitsfähig entlassen, was bei dem krankheitsbild hoffentlich nicht passieren wird, aber der behandelnde Arzt zu Hause sieht das anders .

Zumal es ein Gutachten von der DRV und MDK gibt, wo eindeutig hervorgeht, das Y im zuletzt ausgeübten und erlernten beruf nicht mehr arbeiten kann und deshalb auch beide gutachten eine teilhabe am arbeitsleben befürworten

Wie dann verfahren? Trotzdem Auszahlschein ausfüllen oder normale krankschreibung?
und als fortlaufende AU oder neue AU ausfüllen lassen?
MFG

Hallo,
nun, das kommt dann wirklich auf den Inhalt des ausführlichen Reha-Entlassungsberichtes an - wenn man davon ausgeht dass eine Reha. unter dem Aspekt überhaupt bewilligt wird, dass am Ende die Arbeitsfähigkeit steht und wenn dieses Ziel lt. Reha-Klinik dann auch erreicht ist, dann muss ein Arzt, der seinen Patienten die letzten drei Wochen nicht gesehen, geschweige denn behandelt hat schon sehr gut, medizinische Gründe vorweisen können um dem MDK gegenüber eine weitere oder auch ggf. eine neue Arbeitsunfähigkeit glaubhaft machen zu können. Nehmen wir ab den den Fall an, dann sollte der Arzt auf jeden Fall noch am Entlasstag, aber spätestens am nächsten Tag entweder auf einem Auszahlschein oder einer Arbeitsunfähigkeitbescheinigung das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit attestieren und auch begründen - bei einem Arbeitnehmer klappt das nach meiner Erfahrung grundsätzlich immer, anders sieht es bei Arbeitslosen aus, da tut sich so manche Kasse schwer mit dem akzeptieren.
Natürlich kann er auch eine neue Au.-Bescheinigung ausstellen, aber auch hier gilt, bei einem Arbeitnehmer von Grundastz her kein Problem, bei einem Arbeitslosen dagegen ein sehr grosses Problem, denn der Krankengeldanspruch beginnt mit dem Tag nach ärztlicher Feststellung aber die Grundvoraussetzung ist, dass eine Versicherung mit Krankengeldanspruch besteht und das wäre hier nicht der Fall, da mit dem Entlassungstag die Versicherungspflicht als Rehabilitant endet
und damit auch zunächst die Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Hier würde allenfalls noch der nachgehende Leistungsanspruch greifen, der aber auch nur dann wenn der Betreffende z.B. keinen Anspruch auf Familienversicherung hätte.
Gruss
Czauderna

hallo,

naja es gibt 2 Gutachten, die zumindest besagen, das die person nicht im Zuletzt ausgeübten und erlernten beruf arbeiten darf. Es wurde ja auch eine teilhabe beantragt, aus diesem grund ja auch diese med. reha. anhand des entlassungsberichtes soll dann über eine teilhabe am arbeitsleben entschieden werden. Die person kann in ihrem beruf aus gesundheitlichen gründen nicht mehr arbeit. hat deshalb auch mitlerweile den ARbeitslatz verloren. Und wenn ich das folgende richtig verstehe:
Bei Leistungen zur Teilhabe geht es dagegen nur um die Frage, ob das Leistungsvermögen noch für den zuletzt ausgeübten Beruf ausreicht. Bereits in einer Entscheidung vom 29.03.2006 (B 13 RJ 37/05 R) hat das Bundessozialgericht klargestellt, dass es (allein) auf die Minderung des Leistungsvermögens gemessen an der zuletzt in nicht unerheblichem Umfang ausgeübten Berufs- bzw. auf die bisherige Tätigkeit, gleich welcher Qualifikationsstufe ankommt.

In unserer Praxis begegnen uns jedoch immer wieder Fälle, in denen die Deutsche Rentenversicherung Anträge mit der Begründung ablehnt, dass die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht erfüllt seien und deshalb auch eine Umschulung nicht bewilligt werden könne. Diese Argumentation ist falsch.

Wenn nach ärztlicher Einschätzung die Leistungsfähigkeit zumindest für den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausreicht, sind die persönlichen Voraussetzungen für einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe erfüllt. Es ist daher in jedem Fall zu raten, gegen die Ablehnung Widerspruch einzulegen bzw. zu klagen.

Danach steht einer umschulung eigentlich nichts im wege. Aus diesem grund würde Y gerne wissen, was sie machen müßte , wenn doch aus welchen unerklärlichen gründen doch plötzlich als arbeitsfähig entlassen wird?

Sie ist halt nicht arbeitsfähig in Ihrem beruf und kann sonst nur noch leichte tätigkeiten ausüben. Aber es wäre nicht in ordnung, sie deswegen zum Arbeitsamt zu schicken. Also wie müßte es nach entlassung als arnbeitsfähig laufen,weiter AU zu schreiben? Wären da die gutachten hilfreich?

MFG

Hallo,
ob die Gutachten da hilfreich wären kann ich nicht beurteilen - ich denke nur dass die Reha-Klinik bei der Beurteilung der Arbeitsfähigkeit nicht auf den zuletzt ausgeübtern Beruf abzielt wenn der oder die Betreffende arbeitslos ist ( war das nicht die "Bäckereifachverkäuferin, oder verwechsle ich das jetzt).
Tatsache ist aber auf jeden Fall, sollte eine Entlassung als arbeitsfähig geschehen und es wird eine Folge oder Erstbescheinigung mit der gleichen Diagnose ausgestellt wird das die betreffende Kasse nicht so ohne weiteres hinnehmen und den MDK einschalten.
Mich wundert nur dass bei einer solchen Ausgangslage (Patientin und behandelnder Arzt halten die Arbeitsunfähigkeit bereits vor Antritt der Reha auch bei deren Ende für gegeben) es als so wahrscheinlich angesehen wird dass die Reha-Klinik auf arbeitsfähig erkennt.
Gruss
Czauderna

Hallo,

ja richtig ist die Bäckereifachverkäuferin. Person ist weiter Au. das mit Arbeitsfähig aus reha entlassen ist auch nur so eine möglichkeit…Die DRV hat ja selbst nach 11 monaten wegen der teilhabe keine entscheidung getroffen. Das gutachten was von der DRV in auftrag gegeben wurde, wurde am 06.10.10 erstellt mit persönlicher begutachtung. Und jetzt 6 monate später soll erst mal eine med. reha erfolgen. Da kann man schon mal auf solche gedanken kommen.

MFG

hallo,

wie muss denn der auszahlschein ausgefüllt werden, wenn am nächsten tag die med. reha beginnt?
Vorraussichtlich Arbeitsunfähig bis???
Nächster Praxistermin???
weiter Arbeitsunfähig JA oder nein?

MFG Vincent

hallo,

wie muss denn der auszahlschein ausgefüllt werden, wenn am
nächsten tag die med. reha beginnt?
Vorraussichtlich Arbeitsunfähig bis???

Ende der Reha

Nächster Praxistermin???

in diesem Fall muesste da der Tag nach Entlassung aus der Reha stehen, noch besser sogar der Tag der Entlassung wenn das überhaupt machbar ist.

weiter Arbeitsunfähig JA oder nein?

natürlich „Ja“ - der Arzt kann, ja muss sogar „ja“ hinschreiben, denn für die Dauer der Reha liegt sowieso Au. vor. Allerdings kann der Arzt
heute noch nicht attestieren was in drei Wochen sein wird - vielleicht wir die Reha ja auch verlängert.
Wenn der Arzt heute schon schreiben würde dass nach der Reha auf jeden Fall Arbeitsunfähigkeit besteht, dann wird ihm das meiner Ansicht nach nach nichts nützen, denn dann würde er damit auch kundtun dass die Reha. total sinnlos wäre und damit stellt er sich im Vorfeld der Reha. gegen die Rentenversicherung und den MDK - das wäre
„mutig“.

MFG Vincent

Gruss
Czauderna

hallo,

muss nicht seit gemaurer zeit ein datum genant werden bei voraussichtlicher AU?

Wie soll er bis ende reha attestierenß
Klar er könnte das datum 3 wochen später nehmen,aber was wenn die reha verlängert wird?

Ist ja auch mit dem nächtsen Praxistermin , den er eintragen muss. Er kann 3 wochen später angeben mit datum.aber wenn verlängert wird was dann?

MFG

hallo, ich denke, verkomplizierst du die Sache etwas. Der Arzt macht einfach ein Kreuz bei weiterhin arbeitsunfähig, weiter muss er (jedenfalls bei uns ist das so) nix machen, denn ab dem Folgetag ist er dafür nicht mehr zuständig. Das wäre auch so wenn der Patient ins Krankenhaus ginge, dann hat der behandelnde Arzt damit vorerst auch nix mehr zu tun.
Gruss
Czauderna