Krankengeld, Auszahlung

Hallo an alle,

Ich habe eine neue Arbeit gefunden und war in dem ersten Monat 2 Tage krank. Der Arbeitgeber hat mir diese 2 Tage nicht ausgezahlt, da es die meine Krankenkasse bezahlen soll. Nun hat mir meine KK aber nur 1 Tag ausbezahlt. Die haben es zwar in Bedingungen:

„Der Anspruch auf Krankengeld entsteht von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.“ - aus den Seiten der AOK

Ist es so richtig? Ich finde es unfair, denn mir fehlt entweder 1 Tageslohn oder 1 Tageskrankengeld.

Danke für eure Antwort

Die Schilderung ist für mich nicht nachvollziehbar: Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber bei Festanstellung 6 Wochen den Lohn fort, aber dem Beginn der siebten Woche beginnt das Krankengeld. Eine Lücke dürfte hier auf Grund eines nicht abrechenbaren Tages nicht entstehen, nur durch die Grundsätzliche Höhe des Krankengeldes (generell ca. 30% niedriger als das letzte Netto).

MfG
CKH

Hallo
ich war immer der Ansicht das der Arbeitgeber die Krankheitstage zahlen muss, kenn mich mit der Rechtslage nicht aus
mfg
Erich

guten tag
hast du deine krankenmeldung sprich die vom arzt für beide tage bekommen oder nur für einen tag.da liegt scheinbar der fehler .man meint ja das man am nächsten tag wieder gesund ist .
sonst kann ich auch nicht helfen.
mit freundlichen grüßen gertrud perlewitzt

Hallo,
ja es ist leider richtig, und es wird immer wieder der erste Tag nicht bezahlet.

Liebe Grüße glaub nicht alles