Hallo an alle,
Ich habe eine neue Arbeit gefunden und war in dem ersten Monat 2 Tage krank. Der Arbeitgeber hat mir diese 2 Tage nicht ausgezahlt, da es die meine Krankenkasse bezahlen soll. Nun hat mir meine KK aber nur 1 Tag ausbezahlt. Die haben es zwar in Bedingungen:
„Der Anspruch auf Krankengeld entsteht von dem Tag an, der auf den Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.“ - aus den Seiten der AOK
Ist es so richtig? Ich finde es unfair, denn mir fehlt entweder 1 Tageslohn oder 1 Tageskrankengeld.
Danke für eure Antwort