Krankengeld-Auszahlung

Guten Abend,

also es geht um eine Krankengeldauszahlung.

Eine Bekannte ist nun schon länger krankgeschrieben und erhält daher Krankengeld von der Krankenkasse. Sie wurde zuletzt bis zum 03.12.2013 krankgeschrieben lt. Auszahlschein. Nun ist es aber so, dass der Arzt gewechselt wird, weil man mit dem bisherigen Psychiater nicht klar kommt und eine weitere Behandlung daher unmöglich erscheint. Der erste Termin beim neuen Psychiater soll morgen stattfinden, wo man auch einen neuen Auszahlschein von diesem ausfüllen und abstempeln lassen will.

Meine Frage ist nun folgende:

Wie wird das Krankengeld gezahlt wenn morgen ein neuer Auszahlschein für den Zeitraum, sagen wir vom 11.11.2013 bis 11.12.2013 eingereicht würde, die Bekannte aber von der alten Psychiaterin beim letzten Termin noch bis zum 03.12.2013 krankgeschrieben wurde. Die letzte rückwirkende Zahlung für den Zeitraum vom 04.10.2013 bis 04.11.2013 ging vor wenigen Tagen erst ein.

Ich hoffe ich habe die Frage verständlich erklärt.

Gruß

Hallo
es wird immer rückwirkend bezahlt
auch wenn der Zeitraum nur sehr kurz ist
wenn dich der neue Arzt krankschreibt zählt das
falls du noch Fragen hast melde dich
mfg
Erich

Hallo, es wird rückwirkend gezahlt, das heißt bis zum Tag des alten Arztes und dann vom Tag des neuen Arztes. Vermutlich wird deine Bekannte aber zum MDK (medizinischer Dienst) geladen um zu prüfen warum der Wechsel statt gefunden hat.
Gruß Gaby

Es ist irrelevant bis wann die voraussichtliche arbeitsunfähigkeit datiert wird. Ausgezahlt wir nur bis zum tag das vorsprache. Das heißt, wenn morgen ein neuer auszahlschein erstellt wird, wird das Krankengeld bis morgen ausgezahlt. Ein Anruf bei der Krankenkasse wäre jedoch in jedem falle zu empfehlen.

Hallo, Umsatzbremse,

bitte google die Frage: „Arztwechsel und neue Krankschreibung“. Da sind mehrere hilfreiche Kommentare zu dem Thema aufgelistet.
Es kann auch sein, dass sich der MDK einschaltet um die weiteren Krankschreibungen zu überprüfen, beziehungsweise um festzustellen ob eine weitere Krankschreibung gegeben ist.
Alles Gute- Schaddie

Also der MDK hat sich bereits eingeschaltet und die Bekannte aufgefordert einen Antrag auf medizinische Reha bei der Rentenversicherung zu stellen, da sich dort aber noch ein Antrag auf Versichertenrente im Widerspruchsverfahren befindet, wird der Antrag auf medizinische Reha dahinter gestellt und erst bearbeitet nachdem das Widerspruchsverfahren abgeschlossen wurde, so wurde dies von der Rentenversicherung in einem kürzlich erhaltenen Schreiben mitgeteilt.

Daher kann sich der MDK nicht nochmals einschalten und, laut Info der Krankenkasse, muss Krankengeld bis über den Antrag der Reha entschiden wurde weiterhin ganz normal gezahlt werden und zwar nach Einrichrung der Auszahlscheine.

Also um dies zum Abschluss zu bringen. Wir waren vor wenigen Stunden bei dem neuen Psychiater und dieser unterschrieb auch wieder diesen neuen Auszahlschein. Danach suchten wir das Kundencenter der Krankenkasse auf um den Auszahlschein dort abzugeben. Uns wurde mitgeteilt dass das Krankengeld nun für die Zeit vom 05.11.2013 bis zum heutigen 11.11.2013 (also für 7 Tage) ausgezahlt wird und die Krankschreibung nun auf den neuen Zeitraum, für den der neue Psychiater meine Bekannte krank geschrieben hat korrigiert wird. Der neue Psychiater wies ihr in einer Woche einen neuen Termin zu und schrieb sie auch nur so lange krank, sodass in diesem Monat damit mehrmals Krankengeld ausgezahlt wird, immer kleckerweise.

Gruß

Umsatzbremse

Hallo,

das Krankengeld wird immer vom Tage nach der letzten Auszahlung bis zum Ausstellungstag des neuen Zahlscheines gezahlt.

In Ihrem Beispiel - letzte Zahlung bis 04.11.2013. Nächster Arztbesuch beim neinen Psychiater am 11.11.2013. Wenn dieser am 11.11.2013 einen zahlschein ausstellt, wäre die nächste Zahlung vom 05.11.2013 - 11.11.2013.

MfG
Thomas H.

Hallo,

  1. grundsätzlich wird rückwirkend gezahlt bis zum Tag, an dem der Arzt Arbeitsunfähigkeit bestätigt hat, also Tag der Bestätigung, nicht Tag der vorauss. Arbeitsunfähigkeit.
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  2. Arztwechsel: Wenn Sie den Arzt wechseln während Ihrer lfd. Arbeitsunfähigkeit und nicht mehr in einem Arbeitsverhältnis stehen (wovon ich ausgehe), ist es wichtig, wann Sie den Arzt wechseln, zu wann der nächste Vorstellungstermin war und wann genau die Vorstellung beim nächsten Arzt erfolgte.

  3. Hier wird vorauss. eine Vorstellung beim MDK erfolgen.

Nein, wie ich bereits schrieb wird keine Vorstellung beim MDK erfolgen, da sich dieser bereits eingeschaltet hat. Dieser forderte meine Bekannte auf einen Antrag auf medizinische Reha zu stellen, weil ich Erwerbsfähigkeit gefährdet zu sein scheint und man dies mit der Reha gern vermeiden möchte.

Der Antrag wurde beim Rentenversicherungsträger auch gestellt, kann aber derzeit nicht weiter bearbeitet werden, weil dort noch ein Antrag auf Versicherungsrente im Widerspruchsfverfahren läuft und erst dieses Verfahren abgeschlossen sein muss. Wie lange dies noch dauert ist absolut unklar. Daher wird nun zunächst weiter Krankengeld gezahlt.

Ich habe heute noch einen Anruf der Krankenkasse erhalten und erfahren dass wirklich rückwirkend für die Zeit vom 05.11.2013 bis 11.11.2013 gezahlt wird.

Gruß

Umsatzbremse