Krankengeld bei ALG 1 und Hartz 4 Aufstockung

Guten Tag,

ich beziehe seit einem halben Jahr ALG 1 und seit 5 Monaten zusätzlich Hartz 4. Momentan bin ich krank geschrieben und die 6 Wochen sind schon fast um. Ich bin gesetzlich bei meiner Krankenkasse versichert. Was passiert nun nach den 6 Wochen Krankheit? Bekomme ich weiterhin Hartz 4 oder Krankengeld? Wie hoch wird es sein? Haben Sie vielleicht schon mal von einem ähnlichen Falls wie meinen gehört? Vielen Dank schon mal im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Sissi

Tut mir Leid, habe damit k. Erfahrung. Evt. im elo-forum fragen.
Guten Tag,

ich beziehe seit einem halben Jahr ALG 1 und seit 5 Monaten
zusätzlich Hartz 4. Momentan bin ich krank geschrieben und die
6 Wochen sind schon fast um. Ich bin gesetzlich bei meiner
Krankenkasse versichert. Was passiert nun nach den 6 Wochen
Krankheit? Bekomme ich weiterhin Hartz 4 oder Krankengeld? Wie
hoch wird es sein? Haben Sie vielleicht schon mal von einem
ähnlichen Falls wie meinen gehört? Vielen Dank schon mal im
voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Sissi

Hartz 4 geht ganz normal weiter nach der Krankheit.

Hallo,
wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe läuft es so ab:

H4 wird weiter gezahlt und die Arge rechnet mit der Krankenkasse ab. Bei ALG1 war es eigentlich immer so dass nach 6 Wochen die Krankenkasse zahlt.

Gruß

Normal weiter Krankengeld. Aber: Weiter Hartz4- beantragen!
Viele Grüße und frohes Fest
zaubermaus

Hallo,
aufgrund des ALG I Bezuges haben Sie Anspruch auf Krankengeld, solange sie arbeitsunfähig erkrankt sind. Dies ist gleich wie ALG I. Hartz IV Zahlung bleibt davon unberührt.

Die Krankenkaees muss zahlen.

Hallo,
ja Sie bekommen Krankengeld dem 43. Tag, da sie durch den Arbeitslosengeld I - Bezug Anspruch darauf haben.
Allerdings ist dies rechtlich an die Voraussetzung gebunden, dass sie sich der Agentur für Arbeit nicht mehr für eine leichte Tätigkeit zur Verfügung stellen können. Sollten Sie sich z.B. die linke Hand verstaucht haben, sind aber eigentl. Rechtshänder, dann wäre es Ihnen (zumindest theoretisch) dennoch möglich, eine leichte Tätigkeit (z.B. Bürotätigkeit) auszuüben und Sie müssten sich weiterhin der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen.

Hallo Sissi,

ALG 2 gibt es wohl längstens 6 Monate. Da man nicht mehr erwerbsfähig ist oder auf Dauer keine Besserung in Aussicht ist, kann Amt velangen, dass Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt werden muss.
Wenn aber zu erwarten ist, dass eine Besserung in Aussicht ist, dann gegen einen eventl. Aufhebungsbescheid Widerspruch einlegen.

Gruß Manuela

hallo sissi
tut mir leid, aber da bin ich überfragt
mit freundlichen grüßen

hallo
eins von beiden wird gewaehrt
ueber die hoehe der leistung bitte das amt anfragen
bin zur zeit im urlaub in asien
viele gruesse
andalus