Ich war von Oktober 2008 - September 2010, 48 Wochen krankgeschrieben mit einer 3 wöchen Kur unterbrechung.
Danach Verweigerung zur weiterzahlung von Krankengeld.
Also seit September 2009 bis Dezember 2010 arbeitslos gemeldet. Heute bin ich auf die gleiche Krankheit wiederum schon die 5 Woche krankgeschrieben.Was passiert wenn ich länger als 6 Wochen krank bin?
Bekomme laut Schreiben der Rentenversicherung seit 2009
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die ausgesetzt wurde weil mein Arbeitslosengeld höher ist.
Wenn es die gleiche Erkrankung wie im Zeitraum 10/2008 - 09/2010 ist und dort die Höchstbezugdauer von 78 Wochen Krankengeld schon erreicht wurde, dann besteht kein Anspruch mehr auf Krankengeld. Normalerweise zahlt dann die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld weiter.
Hallo!
Warum hat die Krankenkasse dann das Krankengeld verweigert? War die Höchstbezugsdauer erreicht? Wenn das so ist, dann haben Sie keinen erneuten Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Erkrankung. Erst wieder nach Ablauf der Drei-Jahres-Frist und die beginnt mit Beginn des ersten Tages der erstmaligen Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung. Sie haben damals doch sicher einen „Aussteuerungsbescheid“ von der Krankenkasse erhalten, oder? Da müsste die 3-Jahres-Frist drin stehen und das, selbst wenn diese Frist wieder von vorne beginnt, dann ein halbes Jahr durchgehend keine Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Erkrankung vorliegen darf.
Sollten Sie den Bescheid nicht mehr haben, dann am besten mal bei der Krankenkasse anrufen und sich da informieren, die haben ja die genauen Daten vorliegen.
Grüße
Glumanda
Hallo,
Wie ich in meiner ersten Frage schon geschrieben habe.
48 Wochen Krank
3 Wochen Kur
5 Wochen jetzt krank
Summe 56 Wochen ,also noch nicht ausgesteuert.
Die Krankenkasse wollte das damals so damit wenn ich nochmals krank werde weiter Geld bekomme.Und mein Krankheitsproblem ist noch nicht gelöst.
Hallo Axelmania,
also da kann ich dir leiter nicht weiterhelfen, da ich nicht weiss wie das ist wenn man Arbeitslos ist!! Sorry, würde mal deinen Arzt fragen was der dir raten würde!!
Na ja gut, warum auch immer. Es besteht halt dann nur noch ein Anspruch auf Krankengeld bis die maximale Höchstbezugsdauer erreicht ist.