Krankengeld bei der AOK

Hallo,

ich hab da mal ne Frage. Meine Mutter war 8 Wochen krank geschrieben, somit also zwei Wochem im Krankengeld. Sie hat es leider versäumt die letzten beiden Durchschläge der Krankenzettel pünktlich abzugeben und hat Sie erst nach Beginn des Krankengeldes abgegeben. Ein „netter“ Herr von der Aok hat Sie sofort darauf hingewiesen das er unter diesen Umständen kein Krankengeld ausbezahlt, weil Sie ja anscheinend nicht lesen kann was auf diesen Zetteln steht. Können Sie das Geld so einfach einbehalten? Ich finde das eine absolute Frechheit. Sie war zum ersten mal in ihren Leben über sechs Wochen krank. also bin ich der Meinung man hätte Sie erstmal drauf Aufmerksam machen können und wenn so etwas noch einmal passiert wäre, hätte ich es verstanden wenn sie das Geld einbehalten. Meine Mutter ist auf das Geld angewiesen, es geht hier um 370 Euro. Was können wir machen, ausser Krankenkasse wechseln. Also So unfreundlich und herablassend wie der uns behandelt hat, sowas hab ich noch nie erlebt, der hat einen ja noch nicht mal zugehört.

Hallo,

keine Angst, das ist übliche Praxis bei allen Kassen, um Krankengeld zu sparen - rechtlich gesehen ist der Arzt für die Weiterleitung der Krankmeldung zuständig!
Beschweren Sie sich u drohen Sie mit dem Anwalt u führen Sie am besten noch o.g. Grundsatz an, dann werden die schon einknicken!

Hallo,

leider kann ich dir da auch nicht weiter helfen. Ich weiss nur so viel, wenn die Krankenbescheinigung nicht innerhalb des 3. Arbeitstages eintrifft,(auch bei AOK) gibt es Schwierigkeiten.
Ansonsten bitte jemanden der in dieser Hinsicht mehr Ahnung hat.
MfG
A. Klement

Hallo!
Leider hat der Herr von der AOK recht. Gem. § 49 Abs. 1 Satz 5 SGB V heißt es: „Der Anspruch auf Krankengeld ruht solange die Arbeitsunfähigkeit der Krankenkasse nicht gemeldet wird; dies gilt nicht, wenn die Meldung innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit erfolgt“
Heißt also das deine Mutter die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb einer Woche nachdem Sie sie vom Arzt bekommen hat bei der Kasse hätte einreichen müssen. Und auf der AU-Bescheinigung steht tatsächlich seitlich drauf das bei verzögerter Vorlage Krankengeldverlust droht.
Es tut mir sehr leid für deine Mutter das das so blöd gelaufen ist, aber da wird jede Kasse so handeln.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Bei Fragen einfach melden!
Viele Grüße
Glumanda

Ja wer hat denn jetzt hier recht?

Ja wer hat denn jetzt hier recht?

Hab ich doch im ersten Satz geschrieben, die AOK. Begründung siehe Gesetzestext und Erklärung hierzu.