Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

Krankengeld für die Pflege des kranken Kind ist nirgendwo einleuchtend erklärt, daher meine Fragen:

Wenn ich 2 Kinder habe, wieviel Tage stehen mir zu?
Kann ich die Tage teilen mit meinem Lebesgefährten
(der ist Vater der Kinder, aber wir sind nicht verheiratet, und er ist bei einer anderen Krankenkasse als die beiden Kinder.

Vielen Dank vorab

Hallo!
Dir stehen pro Kalenderjahr 10 Tage pro Kind zu. Bei zwei Kindern also 20 Tage. Deinem Lebensgefährten steht das ebenfalls zu. Du kannst dir seinen Anspruch auch auf dich übertragen lassen, dann kannst du insgesamt 40 Tage zu Hause bleiben.
Bei sehr schweren Erkrankungen gibt es auch Ausnahmen.
Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen.
Viele Grüße
Glumanda

Als Ledige (Lebensgefährte zählt nicht als verheiratet) haben Sie Anspruch auf 10 Tage Kinderkrankengeld pro Kind, maximal aber 25 Tage - also bei Ihnen wären das 20 Tage Anspruch.